Diese Meldung des Evangelischen Pressedienstes hat es in sich. Aber das sie mich überrascht, kann ich nicht sagen. Das ist Symptom einer groben Fehlentwicklung. Die Zeit ist gekommen, die „Pia desideria“ von Philipp Jakob Spener wieder gründlich zu lesen.
Also:
In der württembergischen Landessynode gibt es Kritik an der Entscheidung der Evangelischen Fakultät Tübingen, in theologischen Unterrichtsräumen der Universität Tübingen keine christlichen Andachten zuzulassen. Der Nagolder Dekan Ralf Albrecht nannte es am Donnerstag in Stuttgart vor der Synode der Evangelischen Landeskirche in Württemberg einen Skandal, dass Studierenden öffentliche Gebetsveranstaltungen im Tübinger Theologicum verboten worden seien.
Hintergrund ist ein Antrag evangelischer Theologiestudenten, zu Andachten im Theologicum öffentlich einladen zu dürfen. Das hatte die Fakultät abgelehnt. Wie der Dekan der Fakultät, Jürgen Kampmann, in einer Mail mitteilte, sollten Andach[t]en in Kirchen oder Kapellen stattfinden und nicht an der Universität. Lehrveranstaltungen oder die Arbeit in Bibliotheken dürften nicht beeinträchtigt werden.
Kritik an dieser Entscheidung übte der Vertreter der Tübinger Fakultät in der Synode, der Neutestamentler Hans-Joachim Eckstein. Es verschlage ihm selbst die Sprache, dass für Studentinnen und Studenten keine Gebetsveranstaltungen im Theologicum möglich seien. Eckstein verwies darauf, dass im Tübinger Zentrum für Islamische Theologie selbstverständlich in Studienräumen die muslimischen Gebete praktiziert würden.
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