Bayern bald auch sexuell vielfältig?

Vor kurzem stieß ich auf diesenaufschlußreichen Artikel von Birgit Kelle vom 12.05.2016. Ich finde es notwendig, dieses sehr ausführliche Dokument zu verbreiten.

  • Hier die Quelle: http://frau2000plus.net/bayern-bald-auch-sexuell-vielfaeltig-eine-vergleichende-analyse-zu-den-entwuerfen-der-neuen-richtlinien-fuer-die-familien-und-sexualerziehung-in-den-bayrischen-schulen/

Eine vergleichende Analyse zu den Entwürfen der neuen Richtlinien für die Familien- und Sexualerziehung in den bayrischen Schulen

In Bayern sollen neue Richtlinien zur Sexualkunde eingeführt werden, die Entwürfe sind noch nicht veröffentlicht, ein Blick darauf lohnt selbstverständlich trotzdem. Angesichts dessen, was im Bildungsplan Baden-Württemberg alles auftauchte, um das Thema Sexualität an alle Schüler zu bringen, stellt sich nämlich nicht nur für bayrische Eltern die Frage: Legt Bayern jetzt ohne Not nach, oder ist der neue Entwurf auch für die publizistisch viel gescholtenen Eltern akzeptabel, die ihr Erziehungsrecht gerne selbst wahrnehmen und sich in den Schulen eine behutsame und altersgerechte Sexualaufklärung wünschen.

Klammheimlich geht nicht mehr

Lobbyarbeit für mehr sexuelle Vielfalt im Unterricht, Gender-Pädagogik schon für Kindergartenkinder und Praxishandbücher, die einem als Erwachsenen die Nackenhaare aufstellen haben dafür gesorgt, dass es bundesweit nicht mehr so einfach ist, klammheimlich Bildungspläne gerade in dem sensiblen Bereich der Sexualpädagogik zu verändern oder neue Richtlinien zu verabschieden. Als einst in Berlin oder Nordrhein-Westfalen das Thema „sexuelle Vielfalt“ in die Bildungspläne implementiert wurde, nahm nahezu niemand öffentlich davon Notiz. Die Medien berichteten nur sporadisch oder bei besonderen Aufregern wie etwa der Meldung, Berlin führe das Schulfach „schwul“ ein. Oder als man in den Berliner Schul-Materialien das Pantomime-Spiel entdeckte, wo Pubertierende im Klassenverband Dinge wie „zu früh kommen“ oder „Darkroom“ vorspielen sollten. Während das früher noch in der Kategorie „Sehen Se, ditt is Berlin“ abgehakt wurde, schließlich war das ja nur relevant für Schüler in Berlin, sind Eltern heute bundesweit sofort in Alarmstimmung. Was in anderen Bundesländern eingeführt wird, hat schließlich nicht selten Modellcharakter und droht auf kurz oder lang auch im eigenen Bundesland. Niedersachsen hat sich beispielsweise die Projekte aus Nordrhein-Westfalen zum Vorbild genommen und deren „SchLau“ Programm an Schulen eingeführt. In Schleswig-Holstein musste die Landesregierung ihre Material-Entwürfe zur sexuellen Vielfalt für Grundschüler gar zurückziehen, nachdem einschlägige Lobbygruppen beauftragt worden waren und pädagogisch völlig Untaugliches und wieder mal Haarsträubendes zustande kam.

In neuerer Zeit fielen immer nur Rot und/oder Grün geführte Bundesländer damit auf, dass sie Akzeptanz sexueller Vielfalt an den Schulen oder gar Aktionspläne für ganze Bundesländer forcierten, um die gesamte Landesbevölkerung Schritt für Schritt auf eine eingeforderte Akzeptanz sexueller Vielfalt und die neue Gender-Agenda einzuschwören. In Bayern ist die Situation nun insofern anders, weil die Änderungen mit der CSU durch eine konservative Partei vorgenommen werden, also ohne Not oder Druck durch Rot-Grün, wie überall sonst.

Richtlinien an neue Zeiten angepasst

Das Bayrische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sah eine Neufassung für nötig, da die bislang gültigen Richtlinien noch aus dem Jahr 2002 stammen. Seither ist auch in München viel Wasser die Isar runter geflossen und deswegen formuliert man drei Themen, die man zeitgemäß einbinden wollte:
Zum einen wollte man das Kapitel „Prävention von sexuellem Missbrauch“ aktualisieren. Des Weiteren will man der medialen „Omnipräsenz und Zugänglichkeit“ des Themas Sexualität für Kinder und Jugendliche gerecht werden und – natürlich – auch in Bayern soll fortan das Thema „sexuelle Orientierung“ und „sexuelle Identität angemessen“ verankert werden.
Die aktuelle Fassung des Entwurfs soll laut Auskunft des Ministeriums noch in diesem Schuljahr veröffentlicht werden und auch bereits mit dem Landesschulbeirat abgestimmt sein.
Im Landesschulbeirat sitzen diverse Interessensvertreter wie einerseits verschiedene Elternverbände, Elternvertretungen, Lehrervertretungen, Vertreter der evangelischen und katholischen Kirche, aber darüber hinaus auch diverse Gesandte aus Wirtschaft, Verwaltung, Handwerksverbände, Gewerkschaften, der Beamtenbund und selbst das Museumspädagogische Zentrum und eine Mitarbeiterin der Augsburger Allgemeinen Zeitung. Es ist nicht öffentlich bekannt, ob und inwieweit Vertreter des Landesschulbeirates Einwände gegen die neuen Entwürfe geäußert haben oder überhaupt hatten. Leitlinien wie diese werden in Ministerien hausintern erstellt und nicht in einem Parlament, sie werden dem Parlament höchstens zur Kenntnis gereicht.
Derzeit existieren drei Fassungen, die sich schön vergleichen lassen und zumindest erahnen lassen, welche Einwände es gegeben haben muss, und in welche Richtung korrigiert wurde. Die aktuelle gültige Fassung aus dem Jahr 2002, der 1. Entwurf der neuen Leitlinien vom 15. Oktober 2015 und der aktuellste Entwurf, den man nun veröffentlichen will aus dem Frühjahr 2016.

Die derzeit gültige Fassung aus 2002

Die Fassung aus dem Jahr 2002 spricht in ihren Grundsätzen von Familien- und Sexualerziehung als „gemeinsamer“ Aufgabe von Elternhaus und Schule. Man will die festgelegten Wertentscheidungen und Bildungsziele unter „Wahrung der Toleranz für unterschiedliche Wertvorstellungen“ vermitteln. Während sich heute Toleranz gerade in Bildungsplänen immer an die Lehrer und Schüler als Handlungsauftrag und Bildungsziel wendet, ist hier Toleranz noch als Selbstverpflichtung der Schule formuliert, unterschiedliche Wertvorstellungen auch im Unterricht zu gewährleisten und anzuerkennen. Eine „enge und sinnvolle“ Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule wird angestrebt.
In den Aufgaben und Zielen dieses Unterrichts wird festgelegt, dass der „seelische und körperliche Reifungsprozess“ der Kinder und Jugendlichen unterstützt werden soll. Dazu gibt es ein klares Bekenntnis zu Ehe und Familie. Wörtlich steht dort „Einstellungen, die zur Entwicklung einer verantwortlichen Partnerschaft in einer künftigen Ehe und Familie erforderlich sind“, sollten vermittelt werden. Und dann legt man gar noch mal nach. Dieser Unterricht habe die Aufgabe, die Bedeutung von Ehe und Familie für die Entfaltung der Persönlichkeit, die Dauerhaftigkeit menschlicher Beziehungen und den Fortbestand persönlicher und staatlicher Gemeinschaft herauszustellen.
Angesichts heutiger Kämpfe und Krämpfe um die Frage, was ist Familie und gibt es ein Favoritenmodell, das wir Jugendlichen ans Herz legen wollen, spricht die jetzt gültige Richtlinie jedenfalls Klartext pro Ehe und Familie und Kindern. Den Freunden wertfreier, neutraler und sexuell vielfältiger Unterrichtsgestaltung dürfte es final den Magen umdrehen beim Punkt 1.3.1, wo noch einmal für die Volksschulen betont wird, dass nach den Grundsätzen der christlichen Bekenntnisse erzogen und unterrichtet werden soll. Das wird noch konkretisiert, wenn es heißt, „die religiösen Empfindungen“, die Persönlichkeitsrechte und der „schutzwürdige Intimbereich“ von Schülern, Eltern und Lehrern seien zu achten. Die jetzigen Richtlinien enthalten auch eine Zeitangabe, wie umfangreich das Ganze werden soll, die Empfehlung lautet 3 bis maximal 10 Unterrichtsstunden in den jeweiligen Jahrgangsstufen.

Birgit Kelle

Geboren 1975 in Siebenbürgen, Rumänien, lebt seit BK_klein1984 in Deutschland. Nach verschiedenen Stationen als Journalistin, arbeitet sie heute als Publizistin und Mutter. Von 2005 bis 2008 war sie Herausgeberin der christlichen Monatszeitung VERS1. Birgit Kelle ist Vorsitzende des Vereins Frau 2000plus e.V. und Member of the Board der New Women for Europe (NWFE), dem Dachverband für Frauen- und Familienverbände aus ganz Europa, mit Beraterstatus am Europäischen Parlament.