Auf zwölf eng bedruckten Seiten führt das Eisenhüttenstädter Büro des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) aus, dass die 34 Jahre alte Farnaz nur so tue als habe sie sich dem Christentum zugewandt. “Beweggründe für diesen Schritt wurden nicht überzeugend dargetan”, heißt es in dem Bescheid der Behörde vom vergangenen Sommer. Die Antragstellerin verdiene keinerlei Schutz in Deutschland und möge innerhalb der nächsten 30 Tage ausreisen (…).
Man muss Dagmar Apel (Migrationsbeauftragte bei der evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg) zustimmen, wenn sie vermutet: “Der Verfasser des Bescheids hat keine Ahnung von Religion.”
Farnaz habe im Asylverfahren nicht darlegen können, welche konkrete Gefahr ihr nach der Entlassung gedroht habe. Vielmehr passe sie “in das gängige Bild der iranischen Asylsuchenden”, so das Bamf: Jung, ledig und mit Uni-Abschluss, aber ohne Perspektive im von Inflation und Sanktionen gebeutelten Land. (…)
“Es fehlt die hinreichende Darlegung der näheren Umstände ihrer behaupteten inneren Wandlung.” Die Entscheider glauben nicht, “eine ernsthaft gläubige Christin” vor sich zu haben. Taufen habe sie sich nur deshalb lassen, weil sie wusste, dass das ihre Asyl-Chancen verbessere. Wegen ihres “rein formalen Glaubensübertritts” müsse sie nach der Abschiebung auch keine Verfolgungsmaßnahmen befürchten, ist das Bamf überzeugt.
- Quelle mit Volltext in der Märkischen-Online-Zeitung: http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1542302
- Foto: Laut Bundesamt keine ernsthaft gläubige Christin: Farnaz mit der Bibel in der Hand in den Räumen der Frankfurter Baptisten-Gemeinde.