TheoBlog: Erdoganismus in Reinkultur

Ich hatte zu dem brenzligen Thema schon mal was im Dezember 2016 geschrieben …:

  • http://www.brink4u.com/2016/12/03/die-zukunft-der-meinungsfreiheit-und-die-sozialen-medien/

Heiko Maas fühlt sich „in Berlin als Justiz- und Verbraucherschutzminister mehr als wohl“ und steht voll hinter Martin Schulz, der seiner Meinung nach die richtigen Themen anspricht. Die richtigen Themen, das bedeutet für Schulz wie Maas: mehr Macht dem Staate! Deshalb hat Heiko Maas auch einen Gesetzentwurf vorgelegt, der sich so liest, als stamme er aus dem Roman „1984“ von George Orwell.

Harald Martenstein hat des Ministers Kampf gegen „Hatespeech“ trefflich kommentiert:

In Zukunft sollen Facebook, Twitter, Youtube, WhatsApp et cetera verpflichtet werden, alle „offensichtlich rechtswidrigen Inhalte“ zu löschen, und zwar zum Teil schon innerhalb von 24 Stunden. Ansonsten drohen den Internetfirmen Strafgelder von bis zu 50 Millionen Euro. Aber was, zum Teufel, ist „offensichtlich rechtswidrig“? Gerichte brauchen oft mehrere Instanzen, um es herauszufinden. Nun sollen diese Firmen entscheiden, sie werden zu Hilfssheriffs ernannt. Sie sind Fahnder und Richter in einem. Wenn sie zu milde urteilen, sind sie selber dran, Millionenstrafen.

Ich halte das für einen Angriff auf das Prinzip der Gewaltenteilung, für Erdoganismus in Reinkultur. Renate Künast von den Grünen ist sogar das noch zu wenig Diktatur. Sie will „Diskriminierung“ aus dem Netz löschen lassen, und zwar ausdrücklich auch solche, die „noch nicht strafbar“ ist. Irre, oder? Ein Tweet oder eine Nachricht auf WhatsApp, die nicht strafbar sind, sollen einfach gelöscht werden, nur, weil der Text nach Ansicht von Renate Künast „diskriminierend“ sein könnte. Meinungsfreiheit? Vergesst es. Renate, wann kommt eigentlich die gute alte Briefzensur wieder?

Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen. Dieser Satz ist von George Orwell.

Mehr: www.tagesspiegel.de.

Empfohlen sei zusätzlich die Analyse von Markus Reuter. Er schreibt:

Der Gesetzentwurf ist sehr weit gefasst und betrifft deutlich mehr Dienste als die großen marktdominanten und meinungsbildenden sozialen Netzwerke Facebook und Twitter, die in der bisherigen Debatte immer als Grund für das Gesetz herhalten mussten. In der weiten Definition des Gesetzentwurfes sind auch Messenger wie WhatsApp enthalten. Zudem könnten laut Gesetzestext kommerzielle Maildienstleister sowie Datenspeicherdienste wie Dropbox betroffen sein, selbst wenn das Justizministerium sowohl in der Begründung wie auch uns gegenüber sagt, dass diese nicht darunter fielen. Am Ende zählt aber nur der Gesetzestext.

Würde der Entwurf Gesetz werden, macht man die betroffenen Netzwerke ohne vorhergehende richterliche Überprüfung zu Ermittler, Richter und Henker über die Meinungsfreiheit. Nutzer könnten sich nur noch im Nachhinein gerichtlich gegen eine Löschung ihrer Inhalte wehren. Dass sich die Nutzer prinzipiell gegen Löschentscheidungen wehren können ist gut, doch eine zeitliche Verschiebung bis zum Gerichtstermin kann dazu führen, dass ein Inhalt dann nicht mehr relevant ist.

Gleichzeitig würde das Gesetz zu einer Ausweitung automatischer und gefährlicher Zensurmechanismen führen. Diese können die beanstandeten Inhalte auf der kompletten Plattform aufspüren und löschen, sowie ein erneutes Hochladen verhindern. Diese Filter existierten schon gegen Kinderpornografie und neuerdings gegen nicht näher-definierte „Terrorpropaganda“. Nun werden diese Filter mit dem Gesetzentwurf auf weitere Straftatbestände ausgeweitet.

Die Union hält den Gesetzentwurf übrigens nur für „einen ersten, kleinen Schritt in die richtige Richtung“.

1984 von George Orwell

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