Das Islam-Paradox (ZEIT)

Religionsfreiheit, aber nicht für den Islam – auf diese Sicht des AfD-Abgeordneten Glaser muss die Demokratie kluge Antworten geben und darf nicht billig ausweichen.

Jochen Bittner hat in weiten Teilen eine zustimmungswürdige Kolumne in der alten ZEIT gebracht, die es wagt die Sprachlosigkeit in Sachen der Nominierung des Hr. Glaser als stellv. Bundestagspräsident (AfD) zu durchbrechen.

Zitat:

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Albrecht Glaser hat eine interessante Frage gestellt: Kann für ein Glaubenssystem, das keine Religionsfreiheit gewährt, das Grundrecht der Religionsfreiheit aus Artikel 4 Grundgesetz gelten? Ist das nicht ein Paradox?

Leider hat er darauf eine unterkomplexe Antwort gegeben. “Der Islam ist eine Konstruktion, die selbst die Religionsfreiheit nicht kennt und die sie nicht respektiert. Und die da, wo sie das Sagen hat, jede Art von Religionsfreiheit im Keim erstickt. Und wer so mit einem Grundrecht umgeht, dem muss man das Grundrecht entziehen”, sagte Glaser im April.

Die Grünen-Politikerin Katrin Göring-Eckardt schaffte es, diese intellektuelle Simplizität noch zu unterbieten, indem sie erwiderte, Glaser “erkennt das Grundgesetz nicht an”. Weshalb die Grünen-Fraktion ihn nicht zum Bundestagsvizepräsidenten wählen könne. So sah es die Mehrheit des Parlaments. Glaser fiel am Dienstag dreimal durch, und die Botschaft war klar: Solche Diskussionen wollen wir hier nicht.

und weiter:

Glaser hat mit seiner empirischen Behauptung ja völlig recht; dort, wo der Islam Staatsreligion ist, gibt es keine Glaubensfreiheit. Und auf Apostasie, den Abfall vom Islam, steht laut Scharia die Todesstrafe.

Nur sollte man etwas genauer wissen, wie Grundrechte funktionieren, und das tut Glaser offenbar nicht. Die Geltung eines Grundrechts hängt nicht davon ab, wie sein Träger mit diesem Grundrecht umgeht. Sehr wohl eingeschränkt werden kann allerdings die Ausübung eines Glaubens.

(…)

Ja, die Religionsfreiheit gilt auch für den Islam. Aber wie weit genau sie für ihn gelten kann, wie, ganz grundsätzlich, eine grundgesetzkonforme religiöse Praxis aussehen muss, darüber darf, nein, muss gestritten werden. Auch im Bundestag.

Allerdings sind einzelne Argumente auch schwach und zeugen von einer gewissen Schlichtheit (Stichwort: Beschneidung).

Aber allemal besser als Kollege Kleber, der im Interview mit Alice Weidel (AfD) doch tatsächlich die Scharia mit dem kath. Katechismus verglichen hat. Dazu Henryk M. Broder: “Ich finde, von einem, der 600.000 Euro im Jahr einsackt, könnte man etwas mehr Bildung erwarten, als für die Lösung des Kreuzworträtsels in der “Freizeit Revue” vonnöten ist. Da reicht es schon zu wissen, an welchem Fluß Köln am Rhein liegt oder wie lange der Dreißgjährige Krieg gedauert hat. Und wenn einer die Scharia in einem Atemzug mit dem Katechismus nennt und zugleich versichert, es liege ihm fern, die eine mit dem anderen zu vergleichen, dann hat er vermutlich von beiden keine Ahnung.”

Oder wie mein ungenannter FB-Freund: “Das kann ich mir – trotz des Alters von Herrn Kleber – nur mit dem Bildungsnotstand in Deutschland erklären. Genauso gut hätte er dann die Scharia mit dem Telefonbuch vergleichen können.”

  • http://www.achgut.com/artikel/claus_kleber_der_katechismus_und_die_scharia
  • https://www.zdf.de/nachrichten/heute-journal/heute-journal-vom-24-oktober-2017-100.html
  • Quelle: http://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-10/albrecht-glaser-demokratie-religionsfreiheit-islam-grundgesetz-5vor8http://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-10/albrecht-glaser-demokratie-religionsfreiheit-islam-grundgesetz-5vor8?wt_zmc=sm.ext.zonaudev.facebook.ref.zeitde.share.link.x&utm_medium=sm&utm_source=facebook_zonaudev_ext&utm_campaign=ref&utm_content=zeitde_share_link_x