Framing …

baby-1915402_1920… von der Manipulation bei ethischen Themen

Robin Alexander hat in der Serie „Es ist eine Groko“ (Tag 10) in der WELT [1] auf den neuesten Trick in der Politik hingewiesen, der „ältere Leser“ (die bereits 1984 dem Kinderbuchalter entwachsen waren) unausweichlich an George Orwell erinnert: dem „Neusprech“-Ministerium …

Neusprech (englisch Newspeak) heißt die sprachpolitisch umgestaltete Sprache in George Orwells dystopischem Roman 1984. Durch Sprachplanung sollen sprachliche Ausdrucksmöglichkeiten beschränkt und damit die Freiheit des Denkens aufgehoben werden. (…)

Neusprech wird im übertragenen Sinne als Bezeichnung für Sprachformen oder sprachliche Mittel gebraucht, die durch Sprachmanipulation bewusst verändert werden, um Tatsachen zu verbergen und die Ziele oder Ideologien der Anwender zu verschleiern. [2]

 

Hintergrund

Anfang März hatte die SPD-Fraktion das Verfahren für ihren ursprünglichen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Werbeverbotes für Abtreibungen (angeblich in Absprache mit Unionsfraktionschef Volker Kauder) eingeleitet. Linke, Grüne sowie auch die FDP witterten sofort die Chance die GroKo gleich in der ersten Woche zu spalten, bzw. zumindest zu blamieren, indem sie gemeinsam gegen die CDU gestimmt hätten.

Bei seiner ursprünglichen Stillhalte-Zusage an die SPD [3] zur Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen hatte der Fraktionsvorsitzende und „Alt-Taktiker“ Volker Kauder (CDU) nicht damit gerechnet, dass seine „regierungstrunkene Partei“ noch Wahrnehmungsfähigkeit hätte und Lebenszeichen von sich geben würde. Nach dem unerwarteten politischen Erdbeben innerhalb der CDU, zog die SPD ihr Vorhaben, verärgert zurück: nicht ohne einer Zusage von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, dass die CDU ein gemeinsames Gesetzesverfahren nicht verzögern würde …

Anschließend legte jedoch der neue Gesundheitsminister und interne Merkel-Kritiker Jens Spahn (CDU) eine bemerkenswert deutliche Sprache für die CDU an den Tag:

Mich wundern die Maßstäbe: Wenn es um das Leben von Tieren geht, da sind einige, die jetzt für Abtreibungen werben wollen, kompromisslos. [4]

Enttäuscht leckte sich ausgerechnet Familienministerin Eva Högl die feministischen Wunden, ob des verlustigen Sieges für angebliche Frauenrechte; Robin Alexander im o.g. Artikel:

(…), worauf die stellvertretende SPD-Vorsitzende Eva Högl über „widerliche Lebensschützer*innen in der Union“ schimpfte [5]

Nun hat Justizministerin Katarina Barley (SPD) die Aufgabe eine neue und gemeinsame Gesetzesvorlage zu stricken … – und das macht sie sehr geschickt!

 

Sprache umdefinieren: Werbung oder Information?

Robin Alexander berichtet

Wer immer in diesen Tagen über den §219a (StGb) schreibt, bekommt umgehend Post. Per Twitter, Facebook, Mail oder auf Papier wird dem Reporter fast gleichlautend erklärt, doch bitte nicht mehr über ein „Werbeverbot für Abtreibungen“ zu schreiben, sondern stattdessen über das „Informationsverbot für Abtreibungen“.

Dieser Begriff sei das bessere „Framing“, wird ganz offen argumentiert. Dieser Begriff aus der Medienwirkungsforschung meint: Die Fakten sollen in einen anderen Bedeutungsrahmen gestellt werden. Die Leser würden mit Werbung etwas Manipulativ-Negatives assoziieren, mit Information hingegen etwas Positiv-Aufklärendes.

Die Kampagne funktioniert: Die ersten Chefredakteure verkündeten diese Woche schon stolz, ihre Redaktionen würden künftig „nur noch Informationsverbot“ schreiben. Die Justizministerin gab am Donnerstag ihr erstes Interview zu dem Thema: „Information ist keine Werbung.“

Dumm nur, dass das bestehende Gesetz im Strafgesetzbuch genau so heißt: [6] §219a Werbung für den Abbruch einer Schwangerschaft – und nicht: „Informationsverbot für den Abbruch …“

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weis

1. eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder

2. Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung

anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Absatz 1 Nr. 1 gilt nicht, wenn Ärzte oder auf Grund Gesetzes anerkannte Beratungsstellen darüber unterrichtet werden, welche Ärzte, Krankenhäuser oder Einrichtungen bereit sind, einen Schwangerschaftsabbruch unter den Voraussetzungen des § 218a Abs. 1 bis 3 vorzunehmen.

(3) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn die Tat gegenüber Ärzten oder Personen, die zum Handel mit den in Absatz 1 Nr. 2 erwähnten Mitteln oder Gegenständen befugt sind, oder durch eine Veröffentlichung in ärztlichen oder pharmazeutischen Fachblättern begangen wird.

Da mag der bayrische GRÜNE Anton Hofreiter noch so sehr krakeelen, dass es doch um Information für „Frauen in Notlagen und Gewissensnöten“ ginge … [7]

Offenbar habe der neue Gesundheitsminister den Kern der Debatte um den Paragrafen 219a nicht verstanden, fügte Hofreiter hinzu: “Es geht darum, den Zugang zu sachlichen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zu erleichtern und nicht darum, kommerzielle Werbung zu erlauben.” Gesundheitsminister Spahn solle lieber das Gespräch mit betroffenen Ärztinnen und Ärzten suchen, anstatt populistische Vergleiche zu ziehen, so Hofreiter.

… es stimmt halt nicht! Information ist sogar Pflicht …; § 219 titelt nicht ohne Grund, „Beratung der Schwangeren in einer Not- und Konfliktlage“; vielmehr scheint die Zielsetzung des StGb, zum „Schutz des ungeborenen Lebens“ die eigentliche Ursache der geistigen Ausfälle mancher Kritiker zu sein:

(1) 1Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. 2Sie hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen; sie soll ihr helfen, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen.


Wir, die für 1984 schon lesen konnten, haben nicht nur Ohren, sondern zumeist auch Augen, wie Robin Alexander erinnert – und: wer lesen kann ist klar im Vorteil …

  • Neu ist die Methode der Manipulation allemal nicht: man denke in jüngster Zeit an den Begriff „Homo-Ehe“ der sehr bewusst durch den Begriff „Ehe für alle“ ersetzt wurde.
  • Der Trick geht noch weiter zurück, erinnert er doch leider recht stark an Diktaturen von Links und Rechts, wie Herr Alexander in dem lesenswerten Artikel weiter unten nachweist!

 

Noch einmal Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

Mich wundern die Maßstäbe: Wenn es um das Leben von Tieren geht, da sind einige, die jetzt für Abtreibungen werben wollen, kompromisslos. Aber in dieser Debatte wird manchmal gar nicht mehr berücksichtigt, dass es um ungeborenes menschliches Leben geht. [8]

Der Prophet Jesaja:

Wehe denen, die das Böse gut nennen und das Gute böse; die Finsternis zu Licht machen und Licht zu Finsternis; die Bitteres zu Süßem machen und Süßes zu Bitterem! (Jesaja 5,20) [9]

 

Wer Mut hat, kann mal bei Facebook entsprechende Seiten googeln, wenn er sich per Bild klar machen muss, dass Abtreibung keine „normale“ Dienstleistung eines Arztes ist ….

Wie eine FB-Freundin im Abgleich zur Zigarettenwerbung kürzlich schrieb:

(…) hässliche Fotos (…) dazugehören, wie inzwischen gesetzlich gefordert auf jeder Zigarettenpackung. “ABTREIBUNG TÖTET”, sollte dann auf jeder Beratungspackung genauso groß und deutlich stehen MÜSSEN!, wie “RAUCHEN KANN TÖTEN”.

 


Artikel: https://www.welt.de/debatte/kommentare/article174821025/Es-ist-eine-Groko-Tag-10-Framing-das-Zauberwort-beim-Werbeverbot-fuer-Abtreibung.html

Foto: nikosapelaths / 12 images   auf: https://pixabay.com/en/baby-snow-abortion-life-light-1915402/

vgl.:

  • http://www.brink4u.com/2018/03/11/ead-zu-%c2%a7-219a/
  • http://www.brink4u.com/2018/03/09/%c2%a7-219-stgb-spd-duepiert-union/

 

Quellen:


[1] Robin Alexander, „Framing“ – das Zauberwort beim Werbeverbot für Abtreibung – in: https://www.welt.de/debatte/kommentare/article174821025/Es-ist-eine-Groko-Tag-10-Framing-das-Zauberwort-beim-Werbeverbot-fuer-Abtreibung.html

[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Neusprech

[3] „Am 2. März leitete die SPD-Fraktion ihren Gesetzentwurf dann doch ins parlamentarische Verfahren ein – angeblich in Absprache mit Unionsfraktionschef Volker Kauder“ (http://www.zeit.de/politik/deutschland/2018-03/schwangerschaftsabbruch-werbung-paragraf-219a-katharina-barley-justizministerin/seite-2)

[4] Spahn im Interview mit Bild am Sonntag: vgl. http://www.sueddeutsche.de/politik/werbeverbot-fuer-abtreibungen-spahn-es-geht-um-ungeborenes-menschliches-leben-1.3910570

[5] allerdings löschte Frau Högl den Tweet später …

[6] https://dejure.org/gesetze/StGB/219a.html

[7] https://www.tagesschau.de/inland/werbeverbot-abtreibungen-101.html

[8] a.a.O.

[9] https://www.bibleserver.com/text/ELB/Jesaja5%2C20