Die Deutsche Evangelische Allianz (DEA) hat nach 1972 / 1846 nun eine neue Glaubensgrundlage herausgegeben:
- http://www.ead.de/die-allianz/basis-des-glaubens.html
- https://www.pro-medienmagazin.de/kommentar/2018/04/17/allianz-formuliert-glaubensbasis-neu-sprachlich-modern-theologisch-teils-unklar/
- https://www.idea.de/spektrum/detail/ueberarbeitete-glaubensbasis-vieles-ist-gelungen-aber-einige-fragen-bleiben-104963.html
- https://theoblog.de/neuformulierte-glaubensbasis-der-deutschen-evangelischen-allianz/32113/
- http://lahayne.lt/2018/04/18/ein-schritt-nach-vorne-zwei-zuruck/
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Die kritische Reflektion von Holger LaHayne aus Litauen vom 18.04.2018 geben wir hier gerne zum Besten:
Ein Schritt nach vorne, zwei zurück
Das weltweit älteste christlich-ökumenische Netzwerk ist die Evangelische Allianz, gegründet 1846 in London. Damals wurde eine „Doctrinal Basis“, eine Glaubensgrundlage in neun Punkten verabschiedet. Im deutschsprachigen Raum galt seit 1972 eine Version mit acht Punkten, die nun revidiert wurde. Am vergangenen Montag wurde die neue Fassung vorgestellt, die der Hauptvorstand der Deutschen Ev. Allianz (DEA) am 22. März verabschiedet hatte. Die zahlreichen Ortsallianzen und hunderte evangelikaler Werke, die sich auf die Grundlage berufen, können die revidierte Glaubensbasis nun übernehmen.
Lange hieß es auf der Internetseite der deutschen Allianz, dass die Glaubensbasis von 1972 gegenüber der von 1846 nur „sprachlich überarbeitet“ sei, was genau genommen sicher nicht korrekt war, da es auch inhaltliche Veränderungen gab. Dazu gleich mehr. Nun wird nach den acht Punkten so formuliert: „Glaubensbasis der Evangelischen Allianz vom 2. September 1846, überarbeitet 2018“. Damit wird die Art der Überarbeitung zumindest dort offen gelassen.
Die jüngste deutsche Version will dem heutigen Sprachempfinden besser entsprechen und daher eine sprachliche Neuformulierung sein. Dies ist im Grunde zu begrüßen. Bekenntnistexte der Vergangenheit müssen – auch in den jeweiligen Übersetzungen – immer wieder sprachlich angepasst werden. In den vergangenen sechs Jahren hatten wir mit dieser Herausforderung bei der Übertragung von gleich vier reformatorischen Bekenntnissen ins Litauische zu ringen (II Helveticum, Heidelberger Katechismus, Westminster-Bekenntnis, Niederländisches Bekenntnis).
Bei diesen wichtigen und historischen Dokumenten verbieten sich geradezu Eingriffe in den Kerninhalt der Aussagen. Einzig denkbar sind Bemerkungen wie in Fußnoten, wenn der eine oder andere Punkt heute anders gesehen wird. Deutliche Änderungen von Aussagen und ganzen Abschnitten müssen auch als solche markiert werden und führten dann wie z.B. bei „Westminster“ zu neuen, eigenständigen Ausgaben, manchmal mit neuem Namen (wie die Second London Baptist Confession von 1689 auf Grundlage von Westminster oder die Revision durch die amerikanischen Presbyterianer von 1788/89).
Diese Klarheit lässt die deutsche Allianz leider vermissen, wenn sie wie jüngst behauptet, dass mit dem revidierten Text keine inhaltliche Veränderung einhergegangen sei. Das war 1972 im Vergleich zu 1846 nicht der Fall, und dies ist auch nun nicht so. Wenn bei heutigen Ausgaben des Heidelberger Katechismus „1563“ auf dem Deckblatt steht, dann müssen auch die tatsächlichen Inhalte von damals darin sein. Alles andere wäre Augenwischerei. Wenn bei der Glaubensgrundlage eindeutig auf „1846“ darüber oder darunter verwiesen wird, dann sollte man auch die Aussagen von damals widerfinden.
Von 1846 bis 1970
Man betrachte nur die erste Version der britischen „Doctrinal Basis“ von 1846 etwas genauer. Natürlich gibt es bis heute eine breite Kontinuität im Inhalt, aber auch die Unterschiede zu späteren Ausgaben sind offensichtlich.
Im ersten Artikel wird die Autorität und Inspiration der Hl. Schrift bekräftigt – und daneben ihre „Sufficiency“, ihre Genügsamkeit: In ihr finden wir alles, d.h. alle göttlichen Worte, die ein Mensch braucht, um zum Glauben zu finden und als Christ zu leben (klassisch formuliert im Westminster-Bekenntnis, I,6). In allen revidierten Texten findet sich dieser Punkt nicht mehr.
Auch der folgende Punkt 2 der Version von 1846 ist ganz verschwunden: „The Right and Duty of Private Judgement in the Interpretation of the Holy Scriptures“, also das Recht und sogar die Pflicht zum eigenen Urteil (des Laien) bei der Deutung der Bibel. Diese protestantische Kernüberzeugung war damals sicher gegen hochkirchliche Tendenzen in der anglikanischen Kirche (Oxford-Bewegung, Anglo-Katholizismus) formuliert worden. Auch dem Pietismus war und ist sie gewiss teuer.
Interessant auch der letzte, neunte Punkt aus dem Original des 19. Jahrhunderts. Man bekennt sich allgemein zur Einrichtung von Ämtern in der Kirche („divine Institution of Christian Ministry“) und konkret zu den Sakramenten („Ordinances“) von Taufe und Abendmahl – gleichsam ein Gegengewicht zu Punkt 2. Natürlich formulierte man damals nicht konkreter, denn die evangelischen Kirchen sahen und sehen diese Fragen ja unterschiedlich. Aber so wurde zumindest deutlich gemacht, dass Ämter und Sakramente wichtige Dinge sind. Auch dieser Punkt wurde später ersatzlos gestrichen.
In ihrer ersten Glaubensgrundlage lehnte die Evangelische Allianz außerdem den Universalismus eindeutig ab. Der achte Artikel behandelt dort die Eschatologie, also die Zukunft. Gelehrt wird „die Unsterblichkeit der Seele“, die zukünftige Auferstehung, Jesu Weltgericht, die ewige Seligkeit der Gerechten und „die ewige Strafe der Verdammten [oder Bösen]“ („eternal punishment of the wicked“). Der Inhalt dieses Punktes fand sich noch nicht in einem Entwurf, den eine Kommission 1845 verfasst hatte. Er wurde vor allem auf Drängen der Amerikaner im Jahr 1846 hinzugefügt, um sich von den Unitariern abzugrenzen. Diese Antitrinitarier breiteten sich damals stark in den USA aus; sie lehrten, dass alle Menschen schließlich gerettet werden, weshalb sie natürlich auch Höllenstrafen ablehnten.
Die Britische Allianz unternahm ab 1967 eine deutliche Redaktion der „Basis of Faith“. Gewissermaßen als ‘Ur-Allianz’ steht ihr dieses Recht wohl auch zu. Federführend wirkte bei dieser Überarbeitung auch John Stott mit. Der neue Text mit acht Artikeln wurde 1970 offiziell angenommen. Der alte, rechte lange achte Artikel zur Eschatologie wurde verkürzt zum Bekenntnis der Erwartung „der persönlichen, sichtbaren Wiederkunft des Herrn Jesus Christus in Macht und Herrlichkeit“ („The expectation of the personal, visible return of the Lord Jesus Christ, in power and glory“). Eine Aussage zum Schicksal der Nichtglaubenden fehlte also ganz (in anderen Artikeln ist von Gottes Zorn und den ewigen Folgen der Sünde die Rede). Man muss wohl davon ausgehen, dass sich in dieser Formulierung schon damals Stotts vorsichtiger Annihilationismus (schließliche Ganzvernichtung der Ungläubigen, also kein ewiges Höllenfeier o.ä.) ausdrückte.
1951 wurde erstmals ein organisatorischer Dachverband der weltweiten Allianzen ins Leben gerufen (bei der Gründung der EA 1846 war bewusst keine Organisation im eigentlichen Sinne geschaffen worden): die „World Evangelical Fellowship“, die sich 2001 umbenannte in „World Evangelical Alliance“ (WEA). Bei der Gründung 1951 wurde eine Glaubensgrundlage („Statement of Faith“) angenommen, die sieben Artikel umfasst und an einigen Stellen eigene Akzente setzt. Die Bibel wird ausdrücklich auch als „unfehlbar“ („infallible“) bezeichnet. Und am Ende ist von einer „Auferstehung zur Verdammnis“ die Rede („The Resurrection of both the saved and the lost; they that are saved unto the resurrection of life, they that are lost unto the resurrection of damnation“).
Die deutsche Allianz (und viele andere) übernahm bald im Wesentlichen die britische Redaktion von 1970, fügte aber zum letzten Artikel dies hinzu: Wir bekennen uns „zum Fortleben der von Gott gegebenen Personalität des Menschen; zur Auferstehung des Leibes zum Gericht und zum ewigen Leben der Erlösten in Herrlichkeit.“
Von 2005 bis 2018
Vor über zehn initiierte die britische Allianz wieder eine komplette Überarbeitung. Seit 2005 gilt in der dortigen Allianz eine Glaubensgrundlage mit elf Artikeln – eine Änderung, die in Deutschland lange weitgehend unbeachtet blieb.
Die Lehre vom Menschen wurde erweitert: nun wird auch die Menschenwürde genannt („the dignity of all people“); die Kirche wird präziser beschrieben („local and universal“); der Person Christi wird nun ein eigener Artikel gewidmet („The incarnation of God’s eternal Son, the Lord Jesus Christ born of the virgin Mary, truly divine and truly human, yet without sin“).
Am Schluss wird die Wiederkunft Christi deutlich erweitert: die Auferstehung aller zum Gericht, ein neuer Himmel und eine neue Erde sind hinzugekommen; und recht eindeutig: Gott wird den Erlösten „das ewige Leben“ und den Verlorenen „die ewige Verdammnis“ bringen. („The personal and visible return of Jesus Christ to fulfil the purposes of God, who will raise all people to judgement, bring eternal life to the redeemed and eternal condemnation to the lost, and establish a new heaven and new earth.“)
Die britische Allianz hat hier nach heftigen Debatten in der evangelikalen Bewegung des Landes über Gericht, Hölle und Verdammnis eine notwendige Klarstellung vorgenommen, die sich erfreulicherweise nicht vor klaren Kanten fürchtet: der Mensch schließt sich nicht einfach nur selbst vom Heil aus; Gott ist im letzten Satz der Aktive, der Heil und Verdammnis bringt.
Ganz anders als in vielen kirchlichen Stellungnahmen kommt der große Dualismus, die große Scheidung oder – so C.S. Lewis – das große „Entweder–Oder“ gut zur Sprache. Die Verwischung dieser Scheidung hält Lewis „für einen verhängnisvollen Irrtum“. Die ewige Verdammnis muss nicht in mittelalterlichen Bildern ‘realistisch’ vor Augen gemalt werden; wir sehen schließlich, so Lewis, nur wie durch ein „umgekehrtes Fernrohr“. Aber die Weggabelung muss gut sichtbar vor Augen gestellt werden. Und der eine Weg führt eben leider nicht in ein diffuses Nirwana, sondern in die Hölle.
Der revidierte deutsche Text dieses Jahres orientiert sich offensichtlich wie schon vor über vierzig Jahren an der britischen Ausgabe. Doch anders als 1972 sind die Unterschiede nun gewichtig (auch die Zählung macht es deutlich: elf Punkte bei der Evangelical Alliance, acht bei der DEA).
Wie bei den Briten („love, grace and sovereignty of God“) wird im nun im ersten Punkt die Liebe und „Souveränität und Gnade“ Gottes bekräftigt. Die „Allmacht“ Gottes und das Endgericht sind verschwunden, die Heilgeschichte also nur angerissen. Die Briten gehen hier aber dennoch deutlich weiter und sprechen weiterhin vom Gericht („judging the world“, „divine wrath and judgement“, Punkt 2 bzw. 4).
Die DEA folgt den Briten und hält fest, dass der Mensch „als Mann und Frau geschaffen“ ist und „als Ebenbild Gottes eine unverwechselbare Würde“ besitzt (EA: „dignity of all people, made male and female in God’s image“). Anschließend heißt es aber nur, dass der gefallene Mensch „durch Sünde und Schuld von Gott getrennt“ ist. Die „völlige Sündhaftigkeit“ wurde gestrichen. Sie findet sich auch bei den Briten nicht mehr (1846 noch „utter Depravity“), aber diese formulieren 2005, dass die Schuld des Mensch Gottes „Zorn und Gericht“ nach sich zieht („… which incurs divine wrath and judgement“).
Der neue deutsche Text bekräftigt im vorletzten Punkt die Wiederkunft Jesu; er wird „die Lebenden und die Toten richten und das Reich Gottes vollenden. Er wird einen neuen Himmel und eine neue Erde schaffen.“ Das war‘s. Kein ewiges Leben, und schon gar keine Hölle. Damit bleibt die 2018-Version weit hinter der neueren britischen Ausgabe zurück (s.o.). Christoph Raedel von der FTA in Gießen sieht es daher ganz richtig als problematisch an, „dass von einem doppelten Ausgang der Weltgeschichte (also der Gemeinschaft mit oder Trennung von Gott) nicht die Rede ist. Doch wenn der Glaube an Christus rettet, dann hat es doch wohl auch Konsequenzen, nicht an ihn zu glauben.“
Raedel sieht „die Neuformulierung des christologischen Artikels“ als gelungen an. „Der Opfertod Jesu wird unter das Vorzeichen gestellt, dass Christus ‘stellvertretend für alle Menschen gestorben ist’.“ Nun heißt es: „Sein Opfertod allein ist die Grundlage für die Vergebung von Schuld, für die Befreiung von der Macht der Sünde und für den Freispruch in Gottes Gericht.“
Der Methodist Readel freut sich natürlich über das „für alle Menschen“. Calvinisten würden hier diese Neuformulierung wohl eher skeptisch sehen bzw. eine genauere Wortwahl anmahnen. Die Briten haben an dieser Stelle „dying in our place“, was eindeutig besser ist und offen lässt, wie Jesus „für alle“ starb.
Auch sonst haben die Briten im Artikel über Christus mehr zu sagen wie die Bekräftigung der Jungfrauengeburt und seiner Sündlosigkeit; er ist ganz Mensch und Gott. Der Opfertod ist bei ihnen außerdem „sühnend“, was auch durch den Zusatz „paying the price of sin“ noch verstärkt wird. In der deutschen Version ist interessanterweise auch das Kreuz bzw. „gekreuzigt“ ganz verschwunden (die EA formuliert „The atoning sacrifice of Christ on the cross“).
Wirklich enttäuschend ist der neue deutsche Abschnitt über die Kirche: „Jesus Christus baut seine weltweite Gemeinde. Er beruft und befähigt die Gläubigen, das Evangelium zu verkündigen und liebevoll und gerecht zu handeln.“ Die Briten, s.o., bieten in ihrer Version an dieser Stelle mehr, und früher hieß es in der deutschen Ausgabe, dass es die tatsächlich Gläubigen sind, „die die weltweite Gemeinde bilden, den Leib, dessen Haupt Christus ist“. Dies hielt wichtige evangelische Kernüberzeugungen fest, auf die nun seltsamerweise verzichtet wurde.
Nicolai Franz bemerkt daher hier ganz richtig, dass nun „undeutlicher geworden ist…, was die Gemeinde Jesu ist.“ Und weiter: „Das ‘Priestertum aller Gläubigen’ kommt in der neuen Fassung nicht vor [in der neueren britischen Variante ist der Begriff immer noch zu finden] … An diesem Punkt hat es die Allianz nicht geschafft, für Kontinuität zu sorgen. Dabei ist das Priestertum aller Gläubigen ein wichtiges reformatorisches Anliegen: Kein Mittler, kein Geistlicher steht mehr zwischen Gott und Mensch, jeder hat dieselbe Chance und Verantwortung, zu Gott in Beziehung zu treten.“
Gerade hier in Litauen, im katholischen Umfeld, habe ich die frühere deutsch-englische Formulierung, die so auch von der IFES und ihren Zweigen übernommen wurde, immer geschätzt. Ich glaube kaum, dass der neue deutsche Text in Ländern mit großer katholischer Mehrheit irgendjemanden unter den Evangelikalen begeistern wird.
Ökumenisch?
Manches wäre nun noch anzusprechen wie die Tatsache, dass der Artikel zur Bibel nun ans Ende gerückt ist, was man zumindest diskutieren könnte (in einigen prot. Bekenntnissen bildet er ja den ersten). Zusammenfassend ist Franz nur zuzustimmen, der schreibt: „Theologisch wäre an manchen Stellen mehr Klarheit möglich gewesen.“ Das ist wohl wahr und eigentlich noch zu schwach formuliert. Schließlich war auch der Arbeitskreis für evangelikale Theologie (AfeT), eine Einrichtung der Evangelischen Allianz, beratend beteiligt. Aber eben nur beratend und nicht in der Sache entscheidend. „Der Text hätte sicher an theologischer Tiefe und Präzision gewonnen, wenn der AfeT, immerhin das Gremium mit den wichtigsten evangelikalen Theologen des Landes, die Federführung innegehabt hätte. So bleibt der Eindruck, dass die Glaubensbasis nun zwar teilweise verständlicher ist. Aber eben streckenweise auch unschärfer. Bis dahin, dass manche klassischen Allianz-Anliegen – womöglich unbeabsichtigt – auf der Strecke geblieben sind.“ Angesichts des großen theologischen Potentials innerhalb der deutschen evangelikalen Bewegung kann dies nur verwundern.
Die Anpassung des Textes an das heutige Sprachempfinden ist grundsätzlich nicht zu kritisieren. Ein echter Schritt nach vorne. Allerdings hat man sich theologisch eher sogar in die andere Richtung bewegt – zwei zurück. Nun sei es der DEA überlassen, solche Entscheidungen zu treffen. Doch es gilt bei all dem auch die ökumenische Dimension zu bedenken. Und Ökumene ist hier in dem Wortsinn gemeint, der noch bis ins 19. Jahrhundert dominierte: die weltweite christliche Gemeinschaft (leider wird heute mit dem Begriff fast nur noch die Beziehung der großen Konfessionen untereinander – Katholiken, Evangelische usw. – verstanden). In diesem Sinne hat auch die evangelikale Bewegung eine ökumenische Dimension, d.h. sie ist nicht nur ein deutsches, sondern ein europaweites und internationales Phänomen. (Im Bild o. sind einige der 1846 vertretenen Kirchen aufgelistet, gedruckt ganz am Ende des Berichts über die Konferenz in London von 1847.)
Und in genau diesem Zusammenhang muss der neue Text Sorgen machen. Denn bislang hatten deutsche, britische und auch europäische Allianz im Wesentlichen die gleiche Glaubensgrundlage, und gerade an der europäisch-britischen haben sich neue Allianzen in Zentral- und Osteuropa orientiert. Nun ist wieder vor einem guten Jahrzehnt die britische Allianz gleichsam vorangeprescht, und das aus guten Gründen und wie schon gesagt: wenn eine dies darf, dann sie, in der Urheimat der Allianz. Doch die DEA hat nun nicht wieder wie 1972 den britischen Text übernommen, sondern sich von diesem nur an einigen Punkten inspirieren lassen und ansonsten eine eigene Suppe gekocht. Vielleicht werden die Schweizer und Österreicher der DEA folgen, sonst aber wohl kaum eine nationale Allianz.
Hatten wir also bislang im Kern eine europäische Glaubensgrundlage der Allianz (und daneben die der WEA) und den jüngeren Vorstoß der Briten, der aber theologisch ganz und gar nicht flacher ist, so zeigt sich nun auf einmal ein anderes Bild. Mit dem in Teilen verwässerten und verflachten deutschen Text kommt nun womöglich noch eine dritte Traditionslinie hinzu. Und langsam wird es unübersichtlich – und unökumenisch.