zunehmend verspätete Einschulung

school-1665534_1920Quelle: https://www.merkur.de/lokales/muenchen-lk/pullach-ort29321/landkreis-immer-mehr-kinder-werden-spaeter-eingeschult-9917037.html, Aktualisiert: 01.06.18 17:19

Stefan Weinzierl hat im Online-Portal des Münchner Merkurs einen lesenswerten Artikel über auffällige Entwicklungen im Landkreis München bzgl. des verschobenen Starts der Einschulung beschrieben (Printausgabe vom 02./03.06.2018).

 

Hier ein Auszug (Hervorhebung vom Verfasser):

Immer mehr Kinder im Landkreis, die aufgrund ihres Alters eigentlich schulpflichtig sind, bleiben ein Jahr länger im Kindergarten. Diesen Trend bestätigt Schulamtsdirektorin Sigrid Binder. Auch eine weitere Entwicklung ist unübersehbar: Schulanfänger zeigen immer häufiger ein sozial auffälliges Verhalten.

(…) Doch warum gibt es plötzlich so viele Rücksteller? Binder beobachtete bereits bei der Umstellung vom neun- zum achtstufigen Gymnasium (G8) einen ersten Anstieg.

(…) Doch das lernintensive G8 ist wohl längst nicht mehr der alleinige Grund dafür, dass viele Kinder erst ein Jahr später zum ersten Mal die Schulbank drücken. Laut Binder gebe es unabhängig von den Zurückstellungen immer mehr Kinder, bei denen während der Schuleinschreibung ein auffälliges Verhalten zu erkennen sei. Neben mangelnden Sprachkenntnissen gehe es dabei vor allem um Auffälligkeiten im sozialen und emotionalen Bereich.

Derartige Auffälligkeiten spiegeln nach Ansicht Binders den gesellschaftlichen Wandel und die veränderten Lebensbedingungen wider. „So sind viele Familien darauf angewiesen, dass beide Elternteile berufstätig sind“, nennt Binder ein Beispiel. Sie hätten darum weniger Zeit, die sie mit ihren Kindern verbringen können. Wichtig für die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes sei aber auch der Umgang mit Konflikten in der Familie. „Kinder müssen sich reiben und Grenzen austesten können“, so Binder. (…)

Hier der ganze Artikel.

 

Interessant, für eine konservative Position, ist der scheinbare Zusammenhang zwischen “Auffälligkeiten im sozialen und emotionalen Bereich” und der “Zeit, die sie [die Eltern] mit ihren Kindern verbringen können” … – Hoffentlich setzt sich diese Einsicht eher durch, als die SPD ihre politische Agenda, ggü. der CDU / CSU (oder ist es bei der CDU im Wege des Koalitionsvertrag nicht auch schon “durch”): denn dann wird es eine weitere Verschiebung hin zu “mehr Staat” in der Erziehung geben …

 

Kinderrechte in die Verfassung?

Ron Kubsch hat in diesem Zusammenhang im TheoBlog wiederholt darauf hingewiesen, dass die Zielsetzung Kinderrechte im GG zu verankern – bei aller vordergründigen Fürsorge für Kinder – das „natürliche“ Elternrecht des GG letztlich zu Gunsten des Staates aushöhlen wird; darum auch hier ein Auszug zu seinem letzten Artikel:

Das Institut für Demographie, Allgemeinwohl und Familie hat mit dem Rechtsprofessor Arnd Uhle über die von der großen Koalition geplanten Kinderrechte im Grundgesetz gesprochen und die hier bereits ausgesprochenen Befürchtungen vollumfänglich bestätigt.

Auszüge aus dem Interview:

Könnte man sich dann aber nicht auf den Standpunkt stellen, dass derartige Kinderrechte zwar vielleicht überflüssig erscheinen mögen, auf der anderen Seite aber doch zumindest unschädlich sind?

Eine solche Bewertung halte ich für verfehlt. Zwar hängt im Detail selbstredend viel von der konkreten Formulierung derartiger Kinderrechte ab. Gleichwohl zeichnet alle in jüngerer Zeit diskutierten Vorschläge die Tendenz aus, das Verhältnis zwischen Elternverantwortung und staatlichem Wächteramt zu verändern – und zwar zulasten des Elternrechts und zugunsten der staatlichen Einflussnahme. Das liegt daran, dass aufgrund der Architektur des heutigen Art. 6 GG das Elternrecht bislang nur bei einer ernsthaften Beeinträchtigung des Kindeswohls zurückgedrängt werden kann. Hingegen gestattet Art. 6 GG kein staatliches Tätigwerden, um entgegen dem Elternwillen lediglich für die vermeintlich beste Entwicklung des Kindes zu sorgen. Im Falle der Aufnahme ausdrücklicher Kinderrechte in das Grundgesetz besteht die Gefahr, dass sich genau dies ändert. Denn neu positivierte Kinderrechte haben das Potenzial, unter Berufung auf ihren Schutz zukünftig bereits im Vorfeld einer Beeinträchtigung des Kindeswohls – und damit sehr viel früher und häufiger als bislang – staatliche Interventionen zu rechtfertigen. Eine solche Entwicklung würde für das Verhältnis von Elternrecht und staatlichem Wächteramt einen in seiner Bedeutung kaum überschätzbaren Paradigmenwechsel darstellen. (…)

Unterstellt, es käme in der Folge einer Grundgesetzergänzung zu einem Paradigmenwechsel: Wie würde sich dieser aus Ihrer Sicht konkret auswirken?

Ein derartiger Paradigmenwechsel hätte vielfältige Auswirkungen. Die Kette denkbarer Beispiele ist lang. Exemplarisch könnte gestützt auf ein kindliches Recht auf Bildung etwa einer staatlichen Kindergartenpflicht der verfassungsrechtliche Weg gebahnt werden. Eine solche Pflicht könnte unter Umständen auch für Kinder in frühem Lebensalter, gar für Kleinkinder, vorgesehen werden – unabhängig davon, ob die Eltern dies für richtig halten oder nicht. Das zeigt an: Kinderrechte weisen die Tendenz auf, das Elternrecht zulasten des staatlichen Bestimmungsrechts zu schmälern. Bei ihnen gewinnt weniger das einzelne Kind an Rechten, sondern vielmehr der Staat an Bestimmungsmacht.

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