coming soon: Verbot der Konversionstherapie

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Gerd Altmann

Diese Woche in der Tagespresse

Ergänzung am 15.06.2019, 12:45 Uhr

  • Zitat aus dem Gutachten von Prof. Dr. med. Peer Briken

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will das Verbot der sogenannten ‘Konversionstherapien‘ noch in diesem Sommer gesetzlich durchsetzen …

  • es solle jetzt ganz schnell gehen …

Ob die enorme Geschwindigkeit damit zusammenhängt, dass die sogenannte ‘große’ Koalition bald implodiert (und das Gesetz noch schnell unter Dach und Fach kommen soll), kann nicht sicher geschlussfolgert werden …

Sicher ist jedoch, dass Herr Spahn bei der Verkündigung seiner Ziele im Frühjahr selbst ausführte, dass er ‚schon wegen meines eigenen Schwulseins‘ (wenn das mal kein Argument ist …) von diesen Therapien ‚nichts hält‘ – und weiter:

Ich sage immer, der liebe Gott wird sich was dabei gedacht haben.

Quelle: BILD, Roman Scheck veröffentlicht am 10.04.2019 – 14:22 Uhr
https://www.bild.de/lgbt/2019/lgbt/plan-des-gesundheitsministers-kommission-zum-verbot-von-homoheilung-61160056.bild.html

Na, wenn der ‘liebe Gott’ bemüht wird und der Herr Minister ‘ex-cathedra’ spricht, wer will dann noch kritisch zurückfragen …

Experten-Gutachten …

Aber nein, dass es jetzt ganz fix geht, liegt daran, dass gem. der ZEIT-online jetzt auch gutachterlich alles klar ist – also dann mal los …:

Neue Gutachten stützen die Pläne des Gesundheitsministers, Umpolungstherapien für Homosexuelle zu verbieten. Sie könnten bald als Ordnungswidrigkeit bestraft werden.

11. Juni 2019, 12:18 Uhr, Quelle: ZEIT ONLINE, KNA, dpa, AFP, fin
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-06/homosexualitaet-jens-spahn-konversionstherapie-verbot-gutachten-gesundheitsminister

Und die Tagesschau erklärt, dass die Gutachten Spahn nicht nur ‚stützen‘, sondern, dass sie ‚zeigten‘, dass es a) ‚medizinisch geboten‘ und b) verfassungsrechtlich immerhin ‚möglich‘ sei dieses Verbot durchzusetzen …

Er stellte auch zwei neue wissenschaftliche Gutachten vor, die seine Pläne stützen. Sie zeigten, dass es medizinisch geboten und verfassungsrechtlich möglich sei, solche Angebote zu verbieten. Die Gutachten gehen zurück auf eine Expertenkommission, die er im April einberufen hatte.

Stand: 11.06.2019 14:36 Uhr, https://www.tagesschau.de/inland/spahn-therapien-homosexuelle-101.html?fbclid=IwAR2VA3iUinhmSG9fU21aU4Eg7dUduHfKk-GCDgy5UzuWRc_HQ9KzyZAFaNo

Die Wissenschaft hat festgestellt …

Und damit ist natürlich jeder Zweifel ausgeräumt: denn die Gutachten sind ‚wissenschaftlich‘ und gehen auf eine ‚Expertenkommission‘ zurück! Wenn das wissenschaftlich nun mal so ist, dann ist es ja sicher OK …: ich hatte (fälschlicher Weise) bisher gedacht, Hr. Spahn hätte im Frühjahr 2019 eine politische Agenda ausgegeben …

Aber schon interessant: erst im April wurde die ‚Expertenkommission‘ beauftragt, und im Juni liegt bereits das zweifelsfreie Ergebnis vor …?!

Grundgesetz und persönliche Freiheit

Erstaunlich, wo uns doch das Grundgesetz (GG) zusichert:

Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Art. 2 GG, Absatz (1), http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html
  • Ich habe da noch eine Frage: inwiefern verstößt z.B. ein Mann mit homosexueller Orientierung tatsächlich gegen das Sittengesetz, wenn er aus eigenem Antrieb (!) heterosexuell empfinden will?
  • Und noch eine: inwiefern verletzt ein ‘Therapeut’ die Rechte Dritter, wenn er eine Person auf deren Wunsch hin (!) berät?
  • Und eine letzte Frage: Warum wird dann nicht auch verboten, dass man Jugendliche in Richtung Homosexualität, queer und LGBT (und was auch immer) berät, wie es das Familienministerium aktiv tut?

In einer Gesellschaft, die sich sichtlich bemüht jedwede – vom biologischen Gender abweichende – sexuelle ‚Orientierung‘ aktiv zu unterstützen, ‘muss’ doch auch eine freiwillige (!) sexuelle (neu-) Orientierung, hin zum biologischen Geschlecht, genauso unterstützt werden?! Warum gibt es keine Wahlfreiheit. Wie will man aus diesem intellektuellen Dilemma je wieder herauskommen? So ganz logisch erschließt sich das nicht … Aber das zeitgeistige Dogma ist wichtiger, als intellektuelle Liberalität – lieber stellen wir Prof. Kutschera in einem verwandten Thema vor Gericht …

Aber vielleicht richtet sich das Verbot ja gar nicht gegen den ‘Ex-Homosexuellen’, bzw. dem ‘sich-auf-den-heterosexuellen-Weg-Begebenden’ … Für den gilt hoffentlich weiterhin, ‘Die Gedanken sind frei’: vielmehr werden dem Arzt, bzw. dem selbsternannten Therapeuten (um nicht zu sagen, ‘Homo-Heiler’) ‚nun endlich‘ die Manschetten angelegt … – na, denn!

Die Konservativen in der CDU …

Interessanterweise wurde trotz der aktuellen gesellschaftlichen Atmosphäre, die Liste der Benachteiligungsverbote gem. Art. 3 (3) GG bis heute nicht um die ‘sexuelle Orientierung’ erweitert; die ‘Konservativen’ waren sicher immer froh deswegen …

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html

Stünde diese Liberalisierung schon drin (‚Niemand darf wegen seiner Behinderung und sexuellen Orientierung benachteiligt werden‘.), könnten die ‘Konservativen’ ein Verbot der Konversion mit Art. 3 GG zurückweisen … – da muss sich der KA (‘Konservative Aufbruch’ der CDU /CSU) bei seiner Klage (die ja so sicher wie das o.g. Gutachten kommen wird …) nun auf Art. 1 GG beschränken …

Der KA der CSU postete z.B. heute in den sozialen Medien ganz tapfer: ‚Gender-Wahnsinn – nicht mit uns!‘ – Na denn stoppt mal euren ‚konservativen‘ Kollegen …

Gut, dass die Regierung der neuen ‚Verbots-Gesellschaft‘ (1984), auch diese Frage jetzt für uns klarstellen wird! Und wie ironisch, dass dies durch einen Mann geschieht, den die ‘Konservativen’ der CDU – wie mein FB-Freund Klaus Kelle – tatsächlich als konservativen Erneuerer eingeschätzt hatten … – und noch was: wo ist eigentliche Frau Dr. Merkel oder AKK?

Gutachten

Eins der zitierten Gutachten des Ministeriums stammt aus dem Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf. Dort wird in der Einleitung zur Evidenz der Therapieformen erläutert, dass die Fragestellung, ob eine Konversionstherapie wirksam sei oder nicht, faktisch bedeutungslos ist … (denn wenn zur Homosexualität keine medizinische Indikation vorläge, dann sei auch eine Therapie und deren Wirksamkeit bedeutungslos).

Daher ist die Frage nach der Wirksamkeit eigentlich unnötig und forschungsethisch problematisch. Besteht keine Indikation, so besteht letztlich kein Anlass, sich mit medizinisch-psychotherapeutischen Interventionen auseinanderzusetzen.

Seite 9-10/33 des Gutachtens von Prof. Dr. med. Peer Briken, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, im Gutachten vom 10.07.2019 (statt 10.06.2019!)
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/K/Konversionstherapie/Gutachten_Prof._Dr._med._Peer_Birken.pdf

Die ‘Fragestellungen im Rahmen des Gutachtenauftrags’ laute aber nun mal so, dass die ‘Evidenzlage zu den Effekten von sog. Konversionstherapien dennoch bearbeitet’ worden sei …

Ein aktueller Artikel im SPIEGEL (vom 14.06.2019) wirft verfassungsrechtliche Fragen auf; Rechtsexperte Martin Burgi (Juraprofessor an der LMU in München) betont, dass ‘das Verbot nur auf Anbieter solcher Therapien ziele – nicht auf Behandlungswillige’ selbst:

Jedes Verbot, das der Staat aufstellt, ist ein Eingriff in die Grundrechte des Einzelnen. (…) Wenn das Angebot ausschließlich im religiösen oder weltanschaulichen Kontext besteht, wird man eine Strafbarkeit bei der Therapie an Erwachsenen dagegen nicht rechtfertigen können.

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/jens-spahn-gutachter-haelt-verbot-von-konversionstherapien-fuer-problematisch-a-1272485.html

Die uns interessierende Frage, ob Menschen ‘etwa aufgrund ihrer tiefen religiösen Überzeugungen’ sich ‘freiwillig in Behandlung begeben’ wollen (!), wird im Hamburger Gutachten jedoch nur in einer Fußnote angerissen:

Die Frage, wie mit Fällen umzugehen ist, in denen sich Menschen explizit SOCE wünschen, etwa aufgrund ihrer tiefen religiösen Überzeugungen, und sich freiwillig in Behandlung begeben, ist Anlass für umfassende ethische und rechtliche Debatten, die ggf. auch mit einem Abwägen konfligierender Werte und Rechte einher gehen. Diese sind für ein mögliches Verbot von SOCE von größter Bedeutung, jedoch nicht Bestandteil des vorliegenden Gutachtens.

Fußnote 1 auf Seite 10/33 des Gutachtens von Prof. Dr. med. Peer Briken, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, im Gutachten vom 10.07.2019 (statt 10.06.2019!)
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/K/Konversionstherapie/Gutachten_Prof._Dr._med._Peer_Birken.pdf

Also: die Wissenschaft hat festgestellt …
… dass die Frage, wie man mit freiwilliger Behandlung umzugehen hätte, zwar ‘Anlass für umfassende ethische und rechtliche Debattenseien sollte, und auch für ‘ein mögliches Verbot (…) von größter Bedeutungwäre …

Dummer Weise war diese Frage aber nicht ‘Bestandteil des vorliegenden Gutachtens’ … und deswegen auch nicht Gegenstand im Gutachten selbst! – sicher kommt es im dt. Bundestag zu einer umfassenden Debatte und einem offenen Schlagabtausch!?

  • ‘… wie man in einen Wald hineinruft, so schallt es heraus!’

Hier ein abschließendes Zitat aus einem älteren Kommentar von kath.net (Sept. 2019):

Und warum eigentlich sollten homosexuell empfindende Männer und Frauen, die sich eine Veränderung ihrer Empfindungen wünschen, nicht versuchen dürfen, diese zu ändern?

https://www.kath.net/news/mobile/64941

Gar nicht so blöd, diese Frage der katholischen Fundis … – wird eigentlich die FDP mit kath.net gegen dieses Verbot klagen? Oder wer ist in diesem Land eigentlich noch für die Verteidigung der persönlichen Freiheit verantwortlich, wenn nicht die FDP? Immerhin hat Herr Lindner in diesen Tagen das Schnitzelessen verteidigt … –

Das Schnitzel sollte anderen nicht verboten werden

https://www.welt.de/politik/deutschland/article195122183/Christian-Lindner-zu-CO2-Das-Schnitzel-sollte-nicht-verboten-werden.html

Sehrrrr mutig!

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