Fehlurteil …

Wieder mal Zeit für einen Beitrag aus dem TheoBlog von Ron Kubsch …

“Das Amtsgericht Bremen hat den Pastor Olaf Latzel wegen Volksverhetzung verurteilt. Die Strafe beträgt drei Monate Haft, umgewandelt in eine Geldstrafe zu 90 Tagessätzen à 90 Euro (siehe dazu hier und hier).

Der idea-Redakteur David Wengenroth, promovierter Jurist und Prädikant der Evangelischen Kirche von Westfalen, erkennt in dem Richterspruch des Amtsgerichts Bremen ein klares Fehlurteil:

 

Das Urteil des Amtsgerichts Bremen gegen Olaf Latzel ist ein glattes Fehlurteil. Die Urteilsbegründung, die Richterin Ellen Best am 25. November in dem Konzertsaal „Die Glocke“ ablieferte, strotzte von juristisch-handwerklichen Fehlern, falschen Behauptungen und logischen Widersprüchen. So sagte Best gleich zu Beginn ihrer Ausführungen, die Entscheidung sei „nicht einfach“ gewesen, weil es „kaum obergerichtliche Rechtsprechung“ gebe, an der sie sich hätte orientieren können. Das ist, mit Verlaub, Quatsch. Mit den Urteilen verschiedener Ober- und Bundesgerichte zum Tatbestand der Volksverhetzung, kann man Regalmeter füllen. Wie wenig Latzels Äußerungen in die Reihe der „volksverhetzenden“ Äußerungen passen, wäre ihr klar geworden, wenn sie sich auch nur eine Handvoll davon angesehen hätte. Tat sie aber nicht.

Ich folge der Einschätzung von David Wengenroth und hoffe sehr, dass ein höheres Gericht angerufen wird und es zu einem fairen Urteil kommt.”

nonbiblipedia

Nachtrag 24.12.2020: d.h. nicht, dass seine Aussagen in der Grobheit christliche akzeptabel waren – aber: dafür hat er um Entschuldigung gebeten. Hier geht es um das Urteil wg. Volksverhetzung … – das ist unakzeptabel. So wie die Sprache meines Bruders Olaf (als auch meine eigene) bisweilen nicht akzeptabel ist. Aber das ist ein charakterliches, kein strafrechtliches Problem.