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Gesetzesänderung §218 gestoppt

1000plus im Bundestag: Kristijan Aufiero als Sachverständiger im Rechtsausschuss

Die kath. Organisation 1000plus (Profemina) wurde in Person Ihres Vorsitzenden Kristijan Aufiero als Sachverständiger in der Gesetzesberatung – des durch die linken Fraktionen des dt. Bundestages angestoßenen Überarbeitung des §218 – eingeladen. Erfreulicherweise wurde die ad hoc eingebrachte Gesetzesänderung durch den Rechtsausschuss des dt. Bundestages gestoppt. Die über die Homepage von 1000plus vorbereiteten mehr als 12.000 Unterstützer-E-Mails an Mitglieder des Rechtsausschusses und die vielen Gebete haben Wirkung gezeigt …

Die Tagesschau geniert sich hingegen nicht, die Gründe für die Ablehnung allein in Emotionen, Moral und mögliche Machtoptionen zu sehen …

Die Ampelkoalition hatte beim Thema Abtreibungen einiges bewegt. Im Jahr 2022 wurde der umkämpfte Strafrechtsparagraf 219a abgeschafft und somit das Ende des “Werbeverbots” für Abtreibungen.  Vergangenes Jahr ein weiterer Schritt: Mit einem neuen Gesetz werden Schwangere künftig vor Abtreibungsgegnern und sogenannten “Gehsteigbelästigungen” besser geschützt – mit Schutzzonen vor Beratungsstellen und Arztpraxen. Wer sich nicht daran hält, dem droht eine Strafe von bis zu 5.000 Euro. Auch hatte die Ampelkoalition eine Kommission zum Thema Abtreibungen eingesetzt. Das Ergebnis: Schwangerschaftsabbrüche sollen in der frühen Phase legalisiert und somit straffrei sein.

Der Rechtsausschuss des Bundestags entschied jedoch, keine Abstimmung über den Gesetzentwurf zuzulassen (link). Man darf erinnern: die “Fristenlösung” stammt aus DDR-Zeiten. Noch 1992 gab es 2 Regelungen in der vereinten BRD (link): “In den neuen Bundesländern gilt weiterhin die Fristenlösung, in Westdeutschland die Indikationenregelung”. Eine Historienaufbereitung findet sich in einem Artikel des dt. Bundestags (link).

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