Steck den Kopf nicht in den Sand – die vermeintliche Sicherheit des lockdowns …

Vor kurzem sprach ich mit einer seit 3-4 Jahren asylsuchenden Person aus Nigeria. Sinngemäß fasste sie Ihre Begeisterung für Deutschland in zwei Sätzen zusammen:

  • “In Nigeria sterben Menschen auf der Straße, wenn Sie kein Geld für ein Krankenhaus haben. Jetzt bin ich in dem Land angekommen, dass den Tod nicht kennt …!”
  • “Deutschland funktioniert gut – wenn die Regierung sagt, “ab morgen Maske”, dann haben alle diese FFP2-Maske auf – Afrika ist anders …”

 

Tatsächlich haben wir in Deutschland den Tod unsichtbar gemacht:

Aber gestorben wird hier auch – ca. 972.000 Tote im letzten Jahr!

  • laut dem Stat. Bundesamt sind 40 973 Personen mehr gestorben, als im Mittel der Jahre 2016-19 [1a] (4,21%)
  • davon übrigens, gem. RKI / Stat. Bundesamt (gleiche Quelle) 35.415 an und mit Corona Verstorbener (= 3,64%)

Abbildung 1: leichte Übersterblichkeit in der ersten Welle und deutliche Übersterblichkeit auf dem Höhepunkt der 2. Welle (am Jahresende).

Man muss also gegen die im Spätsommer / Herbst 2020 vorschnell aufgetretenen Gegner einer „Übersterblichkeit“ festhalten, dass die „Corona-Toten“ leider fast alle in der Statistik „angekommen“ sind. [1b] Und gerade der Anfang des Jahres 2021 hat das mit großer Dramatik fortgesetzt! Jedenfalls sind „jetzt“ (15.02.2021) laut den RKI-Tageszahlen [2] 65.076 Tote zu verzeichnen (= ca. 30.000 in den ersten 6 Wochen!) … – wobei der Abgleich mit der “Übersterblichkeit” erst in 4-6 Wochen mit Blick auf die vollständigen Vorab-Zahlen des Statistischen Bundesamtes erfolgen kann (aktuell fehlt die 53. KW).

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Multilateral Cooperation …

 

Multilaterale Zusammenarbeit für globale Wiederherstellung …

… so lautet der Titel eines Artikels vom 03.02.2021, den die europäischen Leiterfiguren , , in einem “Gastbeitrag für die F.A.Z. und weitere europäische Zeitungen” brachten.

Der Einleitungssatz in der das Copyright haltenden Webseite “project-syndicate” (was für ein Name …) lautet:

We should not be afraid of a post-pandemic world that will not be the same as the status quo ante. We should embrace it and use all appropriate fora and available opportunities to make it a better world by advancing the cause of international cooperation.

Wir sollten keine Angst vor einer Welt nach der Pandemie haben, die nicht dieselbe sein wird wie der bisherige status quo. Wir sollten sie vielmehr “umarmen” und alle geeigneten Foren und verfügbaren Möglichkeiten nutzen, um sie zu einer besseren Welt zu machen, indem wir die Sache der internationalen Zusammenarbeit vorantreiben.

Die internationalen Verfasser des Artikels glauben, dass die pandemische Corona-Krise eine Gelegenheit sein kann,

  • “einen Konsens über eine internationale Ordnung zu erzielen” …

Die das sagen, sind immerhin der Generalsekretär der Vereinten Nationen, die Präsidentin der Europäischen Kommission, der französischer Staatspräsident, die deutsche Bundeskanzlerin, der Präsident des Europäischen Rates und der Präsident Senegals. Der US-Präsident fehlt überraschender Weise …

Vor dem Hintergrund der Covid-19-Krise (in der der eigene “Gesundheitsschutz nur so stark (ist) wie das schwächste Glied in der globalen Kette”) und der Gefährdung der “Volkswirtschaften allerorten” fordert das multilaterale Team:

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knapp am Blackout vorbei gerutscht

Am Freitag, 8. Januar 2021, 13:04:55 Uhr (MEZ) kam es im europäischen Höchstspannungs- netz (ENTSO-E) zu einem massiven Frequenzeinbruch. Innerhalb kurzer Zeit erfolgte ein Frequenzabfall von 50,027 auf 49,742 Hertz.

Frank Hennig berichtet bei Tichys Einblick: “Das war knapp: Blackout am Freitag gerade noch vermieden – massive Störung” …

Auszug aus seinem Artikel:

Im europaweiten Stromnetz gibt es immer wieder Störungen. Diesmal in Rumänien. Die Katastrophe konnte nur knapp vermieden werden – Deutschlands Flatterstrom erhöht die Gefahr, weil die bisherigen Reserven und viele Speicher abgeschaltet wurden.

 

Damit wurde der Regelbereich mit einer Untergrenze von 49,8 Hertz verlassen, eine ernsthafte Gefahr bestand noch nicht. Die in diesem Fall vorgesehenen Maßnahmen – Einsatz positiver Regelenergie, Stopp des eventuellen Pumpbetriebes in Pumpspeicherwerken – reichten aus, nach wenigen Sekunden die Frequenz wieder über die 49,8 Hertz nach oben zu bringen. In folgendem Bild wurde der oben gelb angegebene Bereich nur kurzzeitig nach links überschritten, dennoch war es der stärkste Frequenzeinbruch seit November 2006 (der damals zu einem großflächigen Blackout in Westeuropa führte):

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Gemeinde + Staat

Input und Austausch zur Debatte um Unterordnung und zivilen Ungehorsam

“Gesunde Gemeinden” hatte am 16.11.20 auf Zoom folgenden Austausch initiiert und wie folgt eingeleitet:

In vielen Gemeinden (und noch viel heftiger in den Sozialen Medien) wird aktuell debattiert, wie wir Christen uns in der gegenwärtigen Situation unserem Staat gegenüber verhalten sollen. Politische Einschätzungen variieren bei uns genauso wie überall anders in der Gesellschaft auch. Was bedeutet das für unser Miteinander? Welche Dinge bleiben vom Wort Gottes her klar, auch bei unterschiedlichen Denkrichtungen? Hier die zwei Impulsreferate und das Schlusswort am Ende der Gruppengespräche und der Plenumsdiskussion.

Referenten:

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Fehlurteil …

Wieder mal Zeit für einen Beitrag aus dem TheoBlog von Ron Kubsch …

“Das Amtsgericht Bremen hat den Pastor Olaf Latzel wegen Volksverhetzung verurteilt. Die Strafe beträgt drei Monate Haft, umgewandelt in eine Geldstrafe zu 90 Tagessätzen à 90 Euro (siehe dazu hier und hier).

Der idea-Redakteur David Wengenroth, promovierter Jurist und Prädikant der Evangelischen Kirche von Westfalen, erkennt in dem Richterspruch des Amtsgerichts Bremen ein klares Fehlurteil:

 

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Farb-Anschlag auf Pro Femina in München

Am 25. September 2020 hat die Fraktion „DIE LINKE/Die PARTEI“ im Münchner Stadtrat die „umgehende Schließung“ des Beratungszentrums von Pro Femina e.V. beantragt. (1) . Am 25. November 2020 haben Unbekannte einen Farb-Anschlag auf das Gebäude in München verübt in dem das Beratungszentrum zu Hause ist (siehe Bild rechts). Die „politische Botschaft“ hing auf der gegenüberliegenden Straßenseite an Kleiderbügeln …

  • „Abtreibung entkriminalisieren”
  • „My body, my choice“
  • „Föten töten“

Das erinnert an das Vorgehen in Berlin als dort die Räume von Pro Femina e.V. nach einem Einbruch (07.10.2019) regelrecht verwüstet wurden und anschließend die Bezirksvollversammlung von Charlottenburg-Wilmersdorf (statt ihr Bedauern über den Einbruch auszudrücken) auf Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und DIE LINKE, “mit großer Mehrheit” den Beschluss gefasst hat,

  • „Einseitige Schwangerschaftskonfliktberatung zu beenden!“, d.h.:
  • „Schwangerschaftskonfliktberatung durch Einrichtungen ohne staatliche Anerkennung, wie im Fall von Pro Femina e.V.,“ zu „unterbinden“. (2)

Zuvor hatte  die SPD Steglitz-Zehlendorf und die Jusos Berlin Ihren Verbotsantrag auf dem Landespateitag, „teilweise bis in den Wortlaut hinein (…)“ mit Argumenten, die den Vorwürfen in dem auf dem „linksradikalen Online-Portal indymedia veröffentlichte Bekennerschreiben“ entsprechen, begründet. (Zitat aus dem kath. Blog: http://mightymightykingbear.blogspot.com/) …


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Grundrechte & Corona

Änderung: 18./20.11.2020

Wir haben auf diesem Blog regelmäßig betont, wie wichtig es ist, dass Christen sich auf Ihre Berufung konzentrieren und sich wegen Corona nicht in eine politische Diskussion verzetteln, die nur Streit hervorbringen kann:

Erfreulicher Weise muss von diesen Artikeln kein Wort zurückgenommen werden.

Und es bleibt dabei, dass die Kirche im Wesentlichen einen geistlichen und keinen politischen Auftrag hat (abgesehen davon, wenn wirklich die Situation von Apg 5,29 angesprochen ist). Aber wir als einzelne Christen sind auch Bürger dieser Demokratie und haben das Recht und die Pflicht zur Meinungsbildung beizutragen, ja stellen sogar nach unserer Verfassung einen Teil des ‘Souveräns’ da … – und auf dieser Ebene gehört es zur Ausgewogenheit, dass man sich in einer gesellschaftspolitischer Diskussion seriös und fair beteiligt:

    • etwa in der Frage, ob die aktuelle Corona-Situation tatsächlich eine “epidemische Lage von nationaler Tragweite” darstellt, die “zum Schutz der Bevölkerung” und
    • in Abwägung als zumutbar und angemessen (!) erscheinen lässt, wesentliche Grundrechte des GG einzuschränken?
A. Der Gesetzesentwurf

Der Entwurf der Regierungskoaltion vom 03.11.2020 wurde nicht zuletzt durch die Gegenentwürfe der Opposition und durch die Anhörung der Experten seitens der überarbeitet.

Die vom Bundestag eingeladene Juristin Dr. A. Kießling hat als geladene Einzelsachverständige für die öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages zu der ursprünglichen Fassung eine Stellungnahme veröffentlicht, worin die handwerklichen Mängel des von der Regierungsfraktion eingebrachten “3. Gesetzes” klar thematisiert worden sind.

Das “3. Gesetz” transformiert die bisherigen befristeteten Einschränkungen von der Ebene der einzelnen Landesverordnungen auf die Ebene eines Bundesgesetzes. Als einzig zusätzliche “Voraussetzung für die Anordnung von Schutzmaßnahmen” wird im überarbeiteten 3. Gesetz weiterhin nur gefordert, dass der “Bundestag gem. § 5 Abs. 1 S. 1 die epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat.” Allerdings gilt festzustellen, dass im § 5 Abs. 1 IfSG selbst “nach wie vor keine materiellen Voraussetzungen für diese Feststellung” geregelt sind, “so dass diese Verknüpfung nicht zur Vorhersehbarkeit der Maßnahmen beiträgt.” Vielmehr sind “Die einzelnen Maßnahmen, (…) nicht von weiteren, individuell zugeschnittenen Voraussetzungen abhängig.”

D.h. vergleichsweise milde Grundrechtseingriffe wie die Mundschutztragepflicht für die Dauer des Supermarktbesuchs werden von den gleichen Voraussetzungen abhängig gemacht wie Versammlungsverbote und das langfristige Schließen von Bildungseinrichtungen. In der Konsequenz bedeutet das, dass weiterhin die Exekutive die erforderlichen Abwägungen vornehmen muss. Es ist aber die Aufgabe des Gesetzgebers,darüber zu entscheiden, in welchen Situationen welche Maßnahmen überhaupt in Erwägung gezogen werden dürfen. Die Abstufung in Abs. 2, der von „schwerwiegenden“, „stark einschränkenden“ und „einfachen“ Schutzmaßnahmen spricht, die je nach den bekannten Schwellenwerten von 35 oder 50 Infektionsfällen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen zur Anwendung kommen sollen, scheint auf den ersten Blick eine Abwägung vorzugeben. Wenn aber § 28a an keiner Stelle regelt, was „schwerwiegende“, „stark einschränkende“ und „einfache“ Schutzmaßnahmen sind, bleibt diese Abstufung zu unbestimmt und letztlich unbrauchbar.

 

Das Video der Anhörung der Experten im Gesundheitsausschuss (vom 12.11.2020) findet sich hier:

Insbesonders die verfassungsrechtlichen Anmerkungen der von der Fraktion Die Linke (Dr. A. Kessler) befragten Juristin Jun.-Prof. Dr. Anika Klafki (ab min. 22:10) sind bemerkenswert klar: § 28a sei a) zu unbestimmt um tiefgreifende Grundrechtseingriffe zu legitmieren, b)

zu Recht verweist sie auf die im GG angelegten Anforderungen eines Gesetzes, dass in das GG eingreift (u.a. GG Art. 19 und 89; siehe unten). Dem Gesetz fehle es u.a. an der in Art. 19 (1) geforderten Grundsatz, dass wenn ein “Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, (…) das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten” muss. Außerdem

Die bisherige Fassung des Gesetzesentwurfs wurde nach der o.g. Anhörung sehr kurzfristig durch die Regierungsfraktionen an einigen Stellen in eine positive Richtung angepasst. Die grundsätzliche Kritik der Opposition bleibt jedoch, so dass die überarbeitete Fassung, gegen die Stimmen der AfD, FDP und der Linken mit der Mehrheit der CDU/CSU und SPD, sowie mit Zustimmung der Grünen am Nachmittag des 18.11.2020 angenommen wurde.

Auch wenn das Gesetz immerhin die Macht zurück ins Parlament holt, ist zu befürchten, dass trotzdem einer Willkür den Weg gebahnt wurde, die uns noch länger beschäftigen wird:


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#notinmyname …

Kürzlich stieß ich im Münchner Merkur auf Seite 1 auf einen kurzen Verweis, dass da eine “evangelikale Pastorin” diese Show zu Gunsten des amtierenden US-Präsidenten abgezogen hat …

https://youtu.be/I4daeEacIVI

Um es klarzustellen: sie ist nach meiner Auffassung keine “evangelikale Pastorin”, sondern eine falsche Lehrerin. Selbst die meisten Pfingstler (zu denen sie wohl auch gezählt wird) würden – hierzulande – diesen Unsinn ablehnen …

Wer von ‘normalen’ Muslimen verlangt, das sie sich von Islamisten distanzieren, sollte als ‘evangelikaler Christ’ kein Problem haben sich hier zu distanzieren:

  • nicht in meinem Namen (und dem vieler ‘normaler’ Evangelikaler) …

Das ich nochmal die taz wohlwollend zitieren würde …


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von Luther Ausgewogenheit lernen …

Martin-Luther, Kirche, Beten, Kirche Notre Dame
https://pixabay.com/de/photos/martin-luther-kirche-beten-617287/

Ein Antwort Martin Luthers an Johann Heß 1) zur Pest (1527) hat in den letzten “Corona-Monaten” des Öfteren die Runde gemacht 2), weil diese Antwort so ausgewogen und weise ist und so gut in unsere Zeit passt, wo es einige Christen gibt, die sich vor lauter Sorge von aller Gemeinschaft zurückziehen und andere ebensolche Christenmenschen, die meinen, sich in pubertierender Tollpatischgkeit ihre vermeintliche Glaubensstärke beweisen zu müssen …

Zu beiden sagt Luther:

Und denke so: Wohlan, der Feind hat uns durch Gottes Verhängnis Gift und tödliche Krankheit herein geschickt, so will ich zu Gott bitten, daß er uns gnädig sei und wehre. Danach will ich auch räuchern, die Luft reinigen helfen, Arznei geben und nehmen. Orte und Personen meiden, da man meiner nicht bedarf, auf daß ich mich selbst nicht verwahrlose und dazu durch mich vielleicht viele andere vergiften und anstecken und ihnen so durch meine Nachlässigkeit Ursache des Todes sein möchte. (…). Wo aber mein Nächster mein bedarf, will ich weder Orte noch Personen meiden, sondern frei zu ihm gehen und helfen, wie oben gesagt ist. Siehe, das ist ein rechter, gottesfürchtiger Glaube, der nicht dummkühn noch frech ist und auch Gott nicht versucht.

[Martin Luther: Ob man vor dem Sterben fliehen möge (1527). Zeno.org: Martin Luther: Werke, S. 4164 (vgl. Luther-W Bd. 6, S. 242) (c) Vandenhoeck und Ruprecht]

Diese bekannte Aussage gegen Ende seines Artikels ist auch heute noch in seiner Ausgewogenheit und Weisheit maßstabssetzend:


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