Grundrechte & Corona

Änderung: 18./20.11.2020

Wir haben auf diesem Blog regelmäßig betont, wie wichtig es ist, dass Christen sich auf Ihre Berufung konzentrieren und sich wegen Corona nicht in eine politische Diskussion verzetteln, die nur Streit hervorbringen kann:

Erfreulicher Weise muss von diesen Artikeln kein Wort zurückgenommen werden.

Und es bleibt dabei, dass die Kirche im Wesentlichen einen geistlichen und keinen politischen Auftrag hat (abgesehen davon, wenn wirklich die Situation von Apg 5,29 angesprochen ist). Aber wir als einzelne Christen sind auch Bürger dieser Demokratie und haben das Recht und die Pflicht zur Meinungsbildung beizutragen, ja stellen sogar nach unserer Verfassung einen Teil des ‘Souveräns’ da … – und auf dieser Ebene gehört es zur Ausgewogenheit, dass man sich in einer gesellschaftspolitischer Diskussion seriös und fair beteiligt:

    • etwa in der Frage, ob die aktuelle Corona-Situation tatsächlich eine “epidemische Lage von nationaler Tragweite” darstellt, die “zum Schutz der Bevölkerung” und
    • in Abwägung als zumutbar und angemessen (!) erscheinen lässt, wesentliche Grundrechte des GG einzuschränken?
A. Der Gesetzesentwurf

Der Entwurf der Regierungskoaltion vom 03.11.2020 wurde nicht zuletzt durch die Gegenentwürfe der Opposition und durch die Anhörung der Experten seitens der überarbeitet.

Die vom Bundestag eingeladene Juristin Dr. A. Kießling hat als geladene Einzelsachverständige für die öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages zu der ursprünglichen Fassung eine Stellungnahme veröffentlicht, worin die handwerklichen Mängel des von der Regierungsfraktion eingebrachten “3. Gesetzes” klar thematisiert worden sind.

Das “3. Gesetz” transformiert die bisherigen befristeteten Einschränkungen von der Ebene der einzelnen Landesverordnungen auf die Ebene eines Bundesgesetzes. Als einzig zusätzliche “Voraussetzung für die Anordnung von Schutzmaßnahmen” wird im überarbeiteten 3. Gesetz weiterhin nur gefordert, dass der “Bundestag gem. § 5 Abs. 1 S. 1 die epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat.” Allerdings gilt festzustellen, dass im § 5 Abs. 1 IfSG selbst “nach wie vor keine materiellen Voraussetzungen für diese Feststellung” geregelt sind, “so dass diese Verknüpfung nicht zur Vorhersehbarkeit der Maßnahmen beiträgt.” Vielmehr sind “Die einzelnen Maßnahmen, (…) nicht von weiteren, individuell zugeschnittenen Voraussetzungen abhängig.”

D.h. vergleichsweise milde Grundrechtseingriffe wie die Mundschutztragepflicht für die Dauer des Supermarktbesuchs werden von den gleichen Voraussetzungen abhängig gemacht wie Versammlungsverbote und das langfristige Schließen von Bildungseinrichtungen. In der Konsequenz bedeutet das, dass weiterhin die Exekutive die erforderlichen Abwägungen vornehmen muss. Es ist aber die Aufgabe des Gesetzgebers,darüber zu entscheiden, in welchen Situationen welche Maßnahmen überhaupt in Erwägung gezogen werden dürfen. Die Abstufung in Abs. 2, der von „schwerwiegenden“, „stark einschränkenden“ und „einfachen“ Schutzmaßnahmen spricht, die je nach den bekannten Schwellenwerten von 35 oder 50 Infektionsfällen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen zur Anwendung kommen sollen, scheint auf den ersten Blick eine Abwägung vorzugeben. Wenn aber § 28a an keiner Stelle regelt, was „schwerwiegende“, „stark einschränkende“ und „einfache“ Schutzmaßnahmen sind, bleibt diese Abstufung zu unbestimmt und letztlich unbrauchbar.

 

Das Video der Anhörung der Experten im Gesundheitsausschuss (vom 12.11.2020) findet sich hier:

Insbesonders die verfassungsrechtlichen Anmerkungen der von der Fraktion Die Linke (Dr. A. Kessler) befragten Juristin Jun.-Prof. Dr. Anika Klafki (ab min. 22:10) sind bemerkenswert klar: § 28a sei a) zu unbestimmt um tiefgreifende Grundrechtseingriffe zu legitmieren, b)

zu Recht verweist sie auf die im GG angelegten Anforderungen eines Gesetzes, dass in das GG eingreift (u.a. GG Art. 19 und 89; siehe unten). Dem Gesetz fehle es u.a. an der in Art. 19 (1) geforderten Grundsatz, dass wenn ein “Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, (…) das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten” muss. Außerdem

Die bisherige Fassung des Gesetzesentwurfs wurde nach der o.g. Anhörung sehr kurzfristig durch die Regierungsfraktionen an einigen Stellen in eine positive Richtung angepasst. Die grundsätzliche Kritik der Opposition bleibt jedoch, so dass die überarbeitete Fassung, gegen die Stimmen der AfD, FDP und der Linken mit der Mehrheit der CDU/CSU und SPD, sowie mit Zustimmung der Grünen am Nachmittag des 18.11.2020 angenommen wurde.

Auch wenn das Gesetz immerhin die Macht zurück ins Parlament holt, ist zu befürchten, dass trotzdem einer Willkür den Weg gebahnt wurde, die uns noch länger beschäftigen wird:


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#notinmyname …

Kürzlich stieß ich im Münchner Merkur auf Seite 1 auf einen kurzen Verweis, dass da eine “evangelikale Pastorin” diese Show zu Gunsten des amtierenden US-Präsidenten abgezogen hat …

https://youtu.be/I4daeEacIVI

Um es klarzustellen: sie ist nach meiner Auffassung keine “evangelikale Pastorin”, sondern eine falsche Lehrerin. Selbst die meisten Pfingstler (zu denen sie wohl auch gezählt wird) würden – hierzulande – diesen Unsinn ablehnen …

Wer von ‘normalen’ Muslimen verlangt, das sie sich von Islamisten distanzieren, sollte als ‘evangelikaler Christ’ kein Problem haben sich hier zu distanzieren:

  • nicht in meinem Namen (und dem vieler ‘normaler’ Evangelikaler) …

Das ich nochmal die taz wohlwollend zitieren würde …


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von Luther Ausgewogenheit lernen …

Martin-Luther, Kirche, Beten, Kirche Notre Dame
https://pixabay.com/de/photos/martin-luther-kirche-beten-617287/

Ein Antwort Martin Luthers an Johann Heß 1) zur Pest (1527) hat in den letzten “Corona-Monaten” des Öfteren die Runde gemacht 2), weil diese Antwort so ausgewogen und weise ist und so gut in unsere Zeit passt, wo es einige Christen gibt, die sich vor lauter Sorge von aller Gemeinschaft zurückziehen und andere ebensolche Christenmenschen, die meinen, sich in pubertierender Tollpatischgkeit ihre vermeintliche Glaubensstärke beweisen zu müssen …

Zu beiden sagt Luther:

Und denke so: Wohlan, der Feind hat uns durch Gottes Verhängnis Gift und tödliche Krankheit herein geschickt, so will ich zu Gott bitten, daß er uns gnädig sei und wehre. Danach will ich auch räuchern, die Luft reinigen helfen, Arznei geben und nehmen. Orte und Personen meiden, da man meiner nicht bedarf, auf daß ich mich selbst nicht verwahrlose und dazu durch mich vielleicht viele andere vergiften und anstecken und ihnen so durch meine Nachlässigkeit Ursache des Todes sein möchte. (…). Wo aber mein Nächster mein bedarf, will ich weder Orte noch Personen meiden, sondern frei zu ihm gehen und helfen, wie oben gesagt ist. Siehe, das ist ein rechter, gottesfürchtiger Glaube, der nicht dummkühn noch frech ist und auch Gott nicht versucht.

[Martin Luther: Ob man vor dem Sterben fliehen möge (1527). Zeno.org: Martin Luther: Werke, S. 4164 (vgl. Luther-W Bd. 6, S. 242) (c) Vandenhoeck und Ruprecht]

Diese bekannte Aussage gegen Ende seines Artikels ist auch heute noch in seiner Ausgewogenheit und Weisheit maßstabssetzend:


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Die Hauptsache muss Hauptsache bleiben …

Tic Tac Toe, Liebe, Herz, Spielen, Strategie Spiel
https://pixabay.com/de/photos/tic-tac-toe-liebe-herz-spielen-1777859/

 

Ergänzung am 28.11.2020

Das Papier wurde von den Initiatoren um eine klärende Fußnote zu These 3 ergänzt:

Mit „müssen nicht bekämpft werden“ schließen wir nicht aus, dass sich Nachfolger Jesu im Rahmen demokratisch legitimierter Mittel engagiert und besonnen für biblische Werte einsetzen, z.B. beim Schutz der Schwachen in unserer Gesellschaft. Die Bibel erklärt es aber nirgendwo zu unserer Pflicht, die Regierung zu kontrollieren oder Widerstand gegen aus unserer Sicht fragwürdige Entscheidungen zu leisten – außer wenn Christen gezwungen werden, gegen Gottes ausdrückliches Gebot zu handeln.

Die Initiatoren: Michael Kotsch, Wilfried Plock, Matthias Swart, Marco Vedder

Zudem haben noch vier Brüder ihre Unterstützung signalisiert, die bei dieser Gelegenheit in die Liste der Unterzeichner eingefügt wurden:

  • Dr. Andreas Heimbichner (Leiter der Bibel- und Missionsschule Ostfriesland)
  • Prof. Dr. Stephan Holthaus (Freie Theologische Hochschule Gießen)
  • Erik Junker (Bibellehrer, Gem-leitung Rendsburg)
  • Johannes Wendel (Int. Gideonbund)

Egal wie man zu den vielen offenen Fragen bzgl. ‘Corona’ steht (und da kann man auf der Sachebene viele kritische (An-) Fragen haben),

  • “die Hauptsache muss sein, dass die Hauptsache, die Hauptsache bleibt” …

Und die Hauptsache ist für Christen, dass in den Gemeinden und in der Predigt Christus im Mittelpunkt bleibt – und das dieses Zentrum nicht dem für und wider bzgl. Corona zugesprochen wird …

Das aus freikirchlicher Feder stammende Dokument “Jesus im Mittelpunkt behalten – trotz Corona” verfolgt genau diese Zielsetzung, die Grundlagen des christlichen Glaubens zu betonen. Wohltuend ist dabei, dass dieses Positionspapier “nicht GEGEN irgendwelche Personen oder Auffassungen” gerichtet ist, “sondern grundlegende Aussagen des Wortes Gottes POSITIV” formuliert.

Es ist dem Herausgeberkreis zuzustimmen:

“alles beschriebene Papier wird nicht helfen, wenn Gottes Geist nicht auf allen Seiten Verständnis, Einsicht, Demut und Liebe schenkt …”.


09.11.2020

Jesus im Mittelpunkt behalten – trotz Corona

Mit großer Sorge beobachten wir die Entwicklung der letzten Monate in vielen christlichen Gemeinden:

Während die Gemeinde Jesu durch staatlich vorgeschriebene Veranstaltungseinschränkungen sowie große seelsorgerliche und gesellschaftliche Aufgaben in dieser Zeit besonders herausgefordert wird, kommt es durch die unterschiedliche Bewertung der medizinischen und politischen Hintergründe von Corona zu erheblichen Spannungen. Die Einheit seiner Nachfolger, die unserem Herrn so wertvoll ist, gerät in Gefahr, die Liebe droht im Streit zu erkalten und das Zeugnis der Gemeinde beginnt zu leiden.

Darum bitten wir alle Gläubigen eindringlich, sich neu bei unserem Herrn und Retter Jesus Christus und seinem Wort zu treffen, um wo irgend möglich weiteren geistlichen Schaden von der Gemeinde fernzuhalten. In diesem Zusammenhang möchten wir an grundlegende Aussagen des Wortes Gottes erinnern, denen in der momentanen Situation eine besondere Bedeutung zukommt.


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Apg 5,29 …

https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/1/10/Grace_Community_Church_Worship.jpg
Public Domain
File:Grace Community Church Worship.jpg (Created: 5 January 2007)

Sie führten sie aber herbei und stellten sie vor den Hohen Rat; und der Hohepriester befragte sie 28 und sprach: Wir haben euch streng geboten, in diesem Namen nicht zu lehren, und siehe, ihr habt Jerusalem mit eurer Lehre erfüllt und wollt das Blut dieses Menschen auf uns bringen. 29 Petrus und die Apostel aber antworteten und sprachen: Man muss Gott mehr gehorchen als Menschen.

32 Der Gott unserer Väter hat Jesus auferweckt, den ihr ermordet habt, indem ihr ihn ans Holz hängtet. 31 Diesen hat Gott durch seine Rechte zum Führer und Retter erhöht, um Israel Buße und Vergebung der Sünden zu geben. 32 Und wir sind Zeugen von diesen Dingen und der Heilige Geist, den Gott denen gegeben hat, die ihm gehorchen. 33 Sie aber ergrimmten, als sie es hörten, und ratschlagten, sie umzubringen.

https://www.bibleserver.com/ELB/Apostelgeschichte5%2C27-33

Mitte Juli wurden in USA / Californien neue Corona-Restriktionen verordnet. John MacArthur und Grace Community Church haben dagegen ein “strammes statement” herausgegeben, dass nach einer grundsätzlichen Exegese zur Zuordnung von Staat und Kirche zu dem Schluß kommt, dass sie sich der behördlichen Anordnung höflich aber bestimmt widersetzen werden …

Ein FB-Freund Andreas Schnebel schrieb dazu am 27.07.2020:

Ich bin sehr froh, dass es Pastoren gibt, die in dieser Frage eindeutig auf dem Boden der Schrift argumentieren und handeln. Auch wenn ich in vielen nachgeordneten Fragen nicht einer Meinung mit Pastor John MacArthur bin, hier jedoch zu 100%. Die Thematik ist letztlich aus reformatorischer Sicht schon lange und eindeutig beantwortet: die Zuständigkeiten der Obrigkeiten sind klar und ohne Zweifel unterschieden. Dass heißt, Regierungen könnten von den Kirchen Konzile/Synoden einberufen lassen, damit diese selbst darüber entscheiden wie diese mit einer solchen Situation in ihrem Verantwortungsbereich umgehen, keinesfalls jedoch, dass weltliche Obrigkeiten das Recht haben in die Zuständigkeit der kirchlichen Obrigkeit hineinzuregieren bzw. anzuordnen, ob oder wie man einen Gottesdienst feiern darf.

Facebook

Meine kurze Antwort darauf am 28.07.2020 lautete:

Ich habe es auch gesehen und für falsch befunden: denn das “Man muss Gott mehr gehorchen” hat einen anderen Hintergrund:

In dieser Pandemie werden nicht Gemeinde-Gottesdienste verboten, weil sie Christen sind, sondern um die Pandemie zu verhindern. Aus gleichem Grund werden Discos geschlossen und Fußballstadien, Sport- und Kultuveranstaltungen, von denen viele gerade nicht sonderlich christlich sind.

Von daher: nicht alles was mutig ist, ist nach m.E. auch biblisch: ich halte das für einen falschen Weg.

Facebook (Fehler korrigiert)

Andreas’ prompte Antwort bringt nachfolgende Argumente, die er vor allem gegen die Argumentationslinie von Jonathan Leeman (Editorial Director of 9Marks) richtete, der die Frage stellte,

Apg 5,29 … weiterlesen

Die Kirche verleugnet ihre Grundlagen …

Briefe an die Herausgeber

Ein Kommentar zur Lage der EKD-Kirchen von Professor Dr. Udo Schnelle, Halle/Saale (selbst Neutestamentler). Ein klares Wort, wie es von Professoren ev. Fakultäten selten zu hören ist …

Zu „So viele Kirchenaustritte wie noch nie“ (F.A.Z. vom 27. Juni):


Es kommt so, wie es zu erwarten war:

Immer mehr Menschen kehren der evangelischen Kirche den Rücken, 2019 (270 000) fast so viele wie eine mittlere Landeskirche Mitglieder hat (Braunschweig: 320 000). Dafür gibt es erkennbare Gründe:

Prof. Schnelle erwähnt neben dem demographischen Wandel, den Akzeptanzverlust von Großorganisationen, der zunehmenden Individualisierung, zu Recht auch den Plausibilitätsverlust des christlichen Weltbildes und den Missbrauchs-Skandal, um dann auf das nach seiner Auffassung ursächliche Thema zu kommen, welches von der Führungsebene “hartnäckig geleugnet oder ignoriert wird”:

  • die von ihm so genannte “theologie-politische Ausrichtung der EKD” …

Seit Jahren höre man von der EKD nur noch “Themen aus dem linken Politikspektrum”: “Flüchtlingsfrage, Genderpolitik, Gerechtigkeit auf allen sozialen und politischen Ebenen, Klimafrage, Globalisierung und vieles mehr. Diese Fragen sind überaus wichtig, sie bedürfen mehr denn je einer Lösung, aber die kann nur die politische Vernunft herbeiführen.”

Richtig stellt er fest, dass die “Kirche (…) auf diesen Feldern kein Spezialwissen” habe auch wenn sie versuche “ihre moralische Überlegenheit zu demonstrieren”.

Das Fazit:

So wird die Kirche immer mehr zu einem beliebigen Sozialverein, der einzelne Gruppeninteressen bedient, dessen Konturen unscharf sind und dessen Botschaft sich von Parteislogans nicht mehr wirklich unterscheidet. Das Diesseits ist der einzige Bezugspunkt geworden, und von hier erhofft man das Überleben. Ein fataler Irrtum, denn im Christentum gehören Diesseits und Jenseits untrennbar zusammen, denn es ist Gottes Welt, die er in Jesus Christus erlöst hat. Der evangelischen Kirche droht ihre Identität verlorenzugehen, weil die Ethik an die Stelle der Metaphysik getreten ist; weil von der befreienden und heilenden Kraft des Glaubens nur noch in politischen und nicht mehr in geistlich-theologischen Kontexten gesprochen wird und vor allem, weil die Auferstehung Jesu Christi von den Toten nicht mehr ernst genommen wird.

Die Kirche verleugnet ihre Grundlage und ihr Zentrum, wenn sie ihre Glaubensinhalte beliebig macht und das Christliche ausschließlich in der Begründung bestimmter ethischer Verhaltensweisen sieht. Dafür reicht jedoch jede Form von Humanismus aus; das Christentum braucht man dafür nicht.
In der Corona-Krise war die Kirche auffällig stumm, weil sie nicht den Mut hatte, eine theologische Deutung zu geben: Die Pandemie ist ein Ruf zur Umkehr, so wie einst die Propheten das Volk Israel zur Umkehr aufforderten, hin zu Gott. 

Danke an Dr. Berthold Schwarz für den Hinweis …

Kultur des Todes …

Es war mal wieder Zeit für ein Zitat von TheoBlog.de

Auf den ersten Blick ist es eine düstere, ja ungeheuerliche Botschaft: Die Landesregierung in Baden-Württemberg, eine Koalition aus Grünen und CDU, prüft, ob Neueinstellungen an Unikliniken davon abhängig gemacht werden können, dass Ärzte bereit sind, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Das Wochenmagazin Die Zeit meldet:

Man prüfe etwa, ob Neueinstellungen davon abhängig gemacht werden könnten, dass Ärzte bereit seien, Schwangerschaftsabbrüche  durchzu- führen, sagte sie. Bei jungen Ärzten setze man zudem darauf, sie über Weiterbildungen dafür zu sensibilisieren, dass Abtreibungen zur Arbeit dazugehörten. Als Landesregierung habe man eine Verantwortung bei der Versorgung in diesem Bereich, sagte die Grünenpolitikerin. „Es gibt immerhin einen im Gesetz festgeschriebenen Sicherstellungsauftrag.“

(…)

Auf den zweiten Blick lässt sich aus dem Vorhaben aber doch etwas Ermutigendes herauslesen. Junge Ärzte haben gegenüber der Tötung von Kindern im Mutterleib inzwischen mehr Vorbehalte als ihre Vorgänger. Die Staatssekretärin im Landessozialministerium von Baden-Württemberg, Bärbl Mielich, sagte der taz:

Ja, wir sehen doch, dass der Generationenwechsel spürbar wird. Viele derjenigen, die heute Schwangerschaftsabbrüche durchführen, sind 60 Jahre und älter. Und es gibt nicht viele, die bereit sind, ihnen nachzufolgen.

Wunderbar! Wenn doch da nicht die Umerziehung der Ärzte auf der Agenda stünde. Denn Mielich sagte weiter: „Das Hauptproblem ist ja, dass wir die jungen Ärztinnen und Ärzte dazu bekommen müssen, Schwanger-schaftsabbrüche durchzuführen. Da setzen wir darauf, dass sie über Weiter-bildungen sensibilisiert werden, dass das zu ihrer Arbeit dazugehört.“

VD: WR

nonbiblipedia

Forderungen der Abtreibungslobby

Es war mal wieder Zeit für ein Zitat von TheoBlog.de

Die Bundesregierung legt einen besonderen Fokus auf die Förderung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte (SRGR). Selbstbestimmte Familienplanung ist ein wesentliches Element von Frauenförderung und beeinflusst die Gesundheit, aber auch die soziale und wirtschaftliche Stellung von Frauen weltweit. Die Verbesserung des Zugangs zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit trägt maßgeblich zur Reduktion von Mütter- sowie Senkung der Neugeborenen- und Kindersterblichkeit bei und ermöglicht es Frauen, selbstbestimmt über ihre Familienplanung zu entscheiden. Darüber erhöhen sich die Chancen auf Bildung und eine gleichberechtige Beteiligung am Arbeitsmarkt und die Möglichkeiten von Frauen, ihre Lebensplanung selbst in die Hand zu nehmen. Gerade in Krisenzeiten ist der Zugang von Frauen zu elementaren Dienstleistungen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit besonders stark eingeschränkt; zwei Drittel der weltweiten Fälle von Müttersterblichkeit finden in diesen Kontexten statt.

„Engagement für die Globale Gesundheit ausbauen – Deutschlands Verantwortung in allen Politikfeldern wahrnehmen“
Drucksache 19/19491

Laut TheBlog verbirgt sich hinter “dieser Formulierung (…) die freie Verfügung der Frau über ein ungeborenes Kind, einschließlich seiner Tötung. Und das völlig unabhängig von Fristen und/oder Indikationen – bis zur Geburt.” Ron Kubsch verweist dazu auf den Lebensrechtler Hubert Hüppe in der Tagespost: www.die-tagespost.de.

Quelle: https://theoblog.de/bundesregierung-uebernimmt-forderungen-der-abtreibungslobby/35162/

nonbiblipedia

Kohleausstieg, 25./26.05.2020

Anhörung zum Kohleausstieg (25.05.2020) ansehen:

Das Heizkraftwerk Nord
Bild: https://de.wikipedia.org/wiki/Heizkraftwerk_Nord_(M%C3%BCnchen)
Bilschirmschuß 26.05.2020: Mediathek des Dt. Bundestages
https://www.bundestag.de
https://dbtg.tv/cvid/7446487

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