Kinderrechte im GG …

Am 23. Februar tagt in München ein hochkarätig besetztes Symposium »Elternrecht versus Staat: Wohin führen „Kinderrechte“ im Grundgesetz?«

Interessanter Weise muss der Veranstaltungsort geheim bleiben (man erfährt wohl erst nach der persönlichen Anmeldung den Ort): zu stark ist die Gefahr, dass die Meinungsfreiheit von entsprechend ausgerichteten Gruppen verhindert wird …

“Es erwarten Sie interessante Vorträge u.a. von Prof. Dr. Jörg Benedict, Prof. Dr. Thomas Stark und eine spannende Podiumsdiskussion moderiert von Klaus Kelle.”

Wir werden im Nachgang hier berichten. vgl. auf brink4u

Sexuelle Gewalt: Prävention

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In dem folgenden Beitrag berichtet Rahab‘s Hope über eine Möglichkeit der Prävention gegen sexuelle Gewalt und den Einstieg in die Prostitution.

Im vergangenen Jahr haben wir mit Material aus dem Programm „Liebe ohne Zwang“ vom Netzwerk gegen Menschenhandel gearbeitet. Es handelt sich um Informationen mit Leitfäden und konkreten Vorschlägen für Workshops mit Schulklassen oder Jugendgruppen, um über die „Loverboy“-Methode aufzuklären und möglicherweise betroffenen Jugendlichen Hilfe anzubieten. Mit Hilfe dieses Materials können sich Lehrer und Lehrerinnen in einem überschaubaren Rahmen engagieren, ohne dass sie sich über ihre sonstige Tätigkeit hinaus einer Organisation oder einem speziellen Verein anschließen müssen. Grundlage für eine solche Präventionsarbeit an Schulen bietet die bundesweite Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“. Mit dem folgenden Bericht einer Mitarbeiterin von Rahab‘s Hope e.V. möchten wir dazu ermutigen, dass gerade Lehrer dieses Präventionsangebot im Rahmen ihrer Möglichkeiten nutzen.

 

Im Rahmen einer Schulprojektwoche in der allerletzten Schulwoche im Juli, in der ein sehr bunt gemischtes Programm von Tanzen über Brettspiele, Fotografie, Fair Trade, Schminken usw. von Lehrern und Schülern für Schüler angeboten und auszuwählen war, konnte ich Workshops zum Thema „Loverboys“ anbieten. Der Zeitrahmen war relativ offen (zwischen drei Schulstunden und zwei Schulvormittagen) und ich entschied mich für zwei Workshops mit jeweils drei Schulstunden. Angemeldet haben sich für jeden Workshop 10 -12 Schüler (30% männlich) der 8. bis 11. Jahrgangsstufe.

In erster Linie habe ich mit dem Material “Liebe ohne Zwang” von Shannon von Scheele vom Netzwerk gegen Menschenhandel gearbeitet. Das Thema wird in vier Teilen entlang einer Beispielgeschichte entwickelt, die man vorlesen oder frei erzählen kann, wobei entsprechendes, gutes und direkt einsetzbares Arbeitsmaterial die Schüler zum Analysieren, Nachdenken und Diskutieren anregt. Das war für meine Vorbereitung eine enorme Hilfe.

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Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen …

Rolf Hille hat zu dem herausfordernden Buch von Ulrich Parzany eine Buchbesprechung auf Bibel und Bekenntnis veröffentlicht:


Prof. Dr. Rolf Hille: Literaturbericht zu „Ulrich Parzany, Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen. Ein Appell zum mutigen Bekenntnis“

08.09.2018„Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen“. Mit diesem Zitat aus Apg 5,29 appelliert der Vorsitzende des Netzwerkes „Bibel und Bekenntnis“, Pfarrer Ulrich Parzany, an alle Verantwortlichen in Kirche und Gesellschaft. Es geht in einer Zeit, in der Christen in der Gefahr stehen, sich aus Angst hinter Kirchenmauern zurückziehen, darum zum mutigen Bekenntnis aufzurufen.

In seiner Einleitung beschreibt der Autor schonungslos, wie kritische Zeitgenossen Gottes Gebote missachten und die Bibel grundsätzlich infrage stellen. Stattdessen jagt die westliche Welt dem Wohlstand und Vergnügen nach und hält Gottes Wort für wenig plausibel. Selbst wenn man die 60% der Bevölkerung, die sich noch zu einer der großen christlichen Kirchen halten, anschaut, dann verdunstet doch der Einfluss des christlichen Glaubens auf allen Ebenen der Gesellschaft. Die Kirche bietet ein zerrissenes und verunsichertes Bild. Gibt es noch Orientierung?

Genau darum geht es Parzany in diesem 192 Seiten umfassenden Appell an die Öffentlichkeit in Kirche und Welt.

Ulrich Parzany, Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen – Ein Appell zum mutigen Bekenntnis, gebunden, 192 Seiten mit Schutzumschlag, SCM Hänssler, Sept. 2018 (ISBN 3-7751-5883-1), Preis: 16,99 Euro.

Hier ein Kurzfilm zur Vorstellung des Buches.

 

 

 

 

 

EU-Abgeordnete und die Grundrechte

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  • Quelle: Ron Kubsch in: https://theoblog.de/das-eu-parlament-und-die-grundrechte/32027/

“Wie stehen die Europa-Abgeordneten in Brüssel und Straßburg, insbesondere die deutschen, zu einigen Kernpunkten der gesellschaftspolitischen Debatte in Europa? Das Institut für Demographie, Allgemeinwohl und Familie (iDAF) hat einige Punkte zusammengestellt. Besonders alarmierend finde ich folgende drei Hinweise”:

  • Meinungs- und Gewissensfreiheit. Die Europa-Abgeordneten lehnten die Feststellung ab, dass das Grundrecht auf Verweigerung aus Gewissensgründen in Artikel 10 Absatz 2 der Charta der Grundrechte der EU verankert und dass die Praxis der Verweigerung aus Gewissensgründen in den Mitgliedstaaten der EU durch einen umfassenden rechtlichen und politischen Rahmen angemessen geregelt ist. Vor allem lehnten sie die Feststellung ab, „dass ein umfassender und klarer rechtlicher und politischer Rahmen für die Praxis der Verweigerung aus Gewissensgründen seitens der Gesundheitsdienste vorliegt, mit dem sichergestellt wird, dass die Interessen und Rechte Einzelner, die um legale medizinische Versorgung ersuchen, gewahrt, geschützt und erfüllt werden.“
  • Gender-Ideologie und Homo-Ehe und die Zuständigkeiten der EU. Wer hier mit Widerstand der C-Parteien gerechnet hatte, wurde enttäuscht. Die deutschen Europa-Abgeordneten von CDU und CSU stimmten für die Homo-Ehe und für die verpflichtende gegenseitige Anerkennung der Homo-Ehe auch in Mitgliedsstaaten, in denen es dieses Rechtsinstrument gar nicht gibt, sie stimmten für „Lehrpläne der Toleranz“ und Gender-Unterricht an Schulen ohne elterliches Einverständnis. Der Hinweis in diesem Zusammenhang, dass die Hauptverantwortung für die Bildung eines Kindes in erster Linie bei seinen Eltern liege (Änderungsantrag 45),wurde von den Deutschen genauso abgelehnt wie die Forderung, dass im Bereich der Kinderrechte der Vorrang der von Mutter und Vater geteilten Vorbildfunktion für ihre Kinder und ihre einzigartige und privilegierte Position im Hinblick auf den Schutz des Kindeswohls in vollem Umfang berücksichtigt werden müssen, und dass der harmonischen und vollständigen Entwicklung der Persönlichkeit des Kindes und dem Schutz seiner psychischen Gesundheit besondere Aufmerksamkeit zu schenken ist (46).
  • Abtreibung als Menschenrecht. Der Grundrechte-Bericht des christdemokratischen Berichterstatters Frank Engel (Luxemburg) stellt Abtreibung als Menschenrecht dar, und die Abwesenheit von Abtreibungsmöglichkeiten als Folter. Das erinnert an die langwierigen Verhandlungen über das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs in Rom. Dort wurde bereits erfolglos versucht, fehlende Abtreibungsmöglichkeiten mit Folter gleichzustellen (aufgrund der erzwungenen Mutterschaft). Der kollektive Aufschrei der Christdemokraten blieb jedoch aus.

Hier mehr: www.i-daf.org.

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Framing …

baby-1915402_1920… von der Manipulation bei ethischen Themen

Robin Alexander hat in der Serie „Es ist eine Groko“ (Tag 10) in der WELT [1] auf den neuesten Trick in der Politik hingewiesen, der „ältere Leser“ (die bereits 1984 dem Kinderbuchalter entwachsen waren) unausweichlich an George Orwell erinnert: dem „Neusprech“-Ministerium …

Neusprech (englisch Newspeak) heißt die sprachpolitisch umgestaltete Sprache in George Orwells dystopischem Roman 1984. Durch Sprachplanung sollen sprachliche Ausdrucksmöglichkeiten beschränkt und damit die Freiheit des Denkens aufgehoben werden. (…)

Neusprech wird im übertragenen Sinne als Bezeichnung für Sprachformen oder sprachliche Mittel gebraucht, die durch Sprachmanipulation bewusst verändert werden, um Tatsachen zu verbergen und die Ziele oder Ideologien der Anwender zu verschleiern. [2]

 

Hintergrund

Anfang März hatte die SPD-Fraktion das Verfahren für ihren ursprünglichen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Werbeverbotes für Abtreibungen (angeblich in Absprache mit Unionsfraktionschef Volker Kauder) eingeleitet. Linke, Grüne sowie auch die FDP witterten sofort die Chance die GroKo gleich in der ersten Woche zu spalten, bzw. zumindest zu blamieren, indem sie gemeinsam gegen die CDU gestimmt hätten.

Bei seiner ursprünglichen Stillhalte-Zusage an die SPD [3] zur Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen hatte der Fraktionsvorsitzende und „Alt-Taktiker“ Volker Kauder (CDU) nicht damit gerechnet, dass seine „regierungstrunkene Partei“ noch Wahrnehmungsfähigkeit hätte und Lebenszeichen von sich geben würde. Nach dem unerwarteten politischen Erdbeben innerhalb der CDU, zog die SPD ihr Vorhaben, verärgert zurück: nicht ohne einer Zusage von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, dass die CDU ein gemeinsames Gesetzesverfahren nicht verzögern würde …

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“Modellprojekt” a.D.

stop-youth-suicide-2803631_1920.jpgRon Kubsch hat auf TheBlog auf das “Kentler-Experiment” verwiesen:

  • https://theoblog.de/das-kentler-experiment/31961/

Ende der Sechzigerjahre bringt der damals 41-Jährige homosexuelle Sexualwissenschaftler Helmut Kentler Straßenkinder bei pädophilen Pflegevätern unter. Das Berliner Jugendamt des SPD-geführten Senats begrüßte und förderte das „Modellprojekt“.

Wie war es möglich, dass eine prägende Gestalt der „Sexuellen Revolution“ ungeschoren Pädosexualität propagieren konnte? Immerhin arbeitete Kentler als Jugendbildungsreferent für die evangelische Kirche und zählt zu den bedeutendsten Vertretern der Sexualaufklärung der 1960er und 1970er Jahre. Das alles muss noch gründlich aufgearbeitet werden.

Erfreulicherweise hat das ARD Mittagsmagazin in der Sendung vom 14. März 2018 ausführlich über das Netzwerk von Helmut Kentler berichtet und lässt auch Opfer seines Pädo-Projekts zu Wort kommen.

Das Video gibt es hier (ab Minute 26:10): www.daserste.de.

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§ 219 StgB – SPD düpiert Union …

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Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland/article174355612/Gesetzesaenderung-SPD-duepiert-Union-beim-Werbeverbot-fuer-Abtreibungen.html

Robin Alexander, hat am 0

Trotz des Koalitionsvertrags mit CDU und CSU will die SPD den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuchs mit Stimmen der Opposition kippen. Die Union hofft auf ein Nein der FDP. Doch die Liberalen winken ab. 
Am Montag wird der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD unterschrieben. Doch schon wenig später wollen die Sozialdemokraten gemeinsam mit der Opposition das Werbeverbot für Abtreibungen aus dem Gesetzbuch streichen. Dabei will die Union es ausdrücklich erhalten.

 

Der Konservativismus der Anneget Kramp-Karrenbauer nachgesagt wird, die das Werbeverbot weiterhin verteidigt, nützt leider gar nichts …

Es geht so weiter, wie bisher!

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Nachlese: Symposium “Öffnung der Ehe – Folgen für alle” …

ehe für alle.jpgAm 20.01.2018 fand in FFM das von berittender Polizei geschützte Symposium “Öffnung der Ehe – Folgen für alle” statt: hier eine Nachlese im Sinne der Verlinkung auf die Videos (leider nur auf FB). Evtl. folgt ein Kommentar …

Prof. Dr. Jörg Benedict: »´Ehe für alle` – stiller Verfassungswandel oder offener Verfassungsbruch?«

 

Birgit Kelle: »Leihmutterschaft: Wie Menschenhandel wieder salonfähig gemacht wird«

 

  • Fotonachweis (02.02.2018): https://www.facebook.com/demofueralle/

Polygamie – Jugendorganisation FDP

Zu Recht hat idea auf die Position der Jungen Liberalen in Schleswig-Holstein verwiesen:

Die Jungen Liberalen in Schleswig-Holstein fordern die Einführung der Vielehe. Foto: Facebook/Junge Liberale Schleswig-Holstein

  • Foto: Facebook/Junge Liberale Schleswig-Holstein
  • Quelle: https://www.idea.de/politik/detail/die-jugendorganisation-der-fdp-im-norden-will-die-vielehe-erlauben-103686.html

Die regionale Jugendorganisation der FDP forderte über das soziale Netzwerk Facebook, „das eheliche Zusammenleben mit mehr als einem Partner“ zu erlauben: „Wer mit wem und mit wie vielen sein/ihr Leben teilt, ist keine Angelegenheit, die ein weltanschaulich neutraler Staat zu regeln hat.“ Die entsprechenden Paragrafen im Strafgesetzbuch sollten gestrichen werden. (…)

Darauf ist ein Mann mit vier Frauen zu sehen. Kritiker auf Facebook schrieben, dass das Bild die muslimische Vorstellung der Ehe eines Mannes mit mehreren Frauen propagiere. Die Jungen Liberalen antworteten darauf, dass „auch eine Heirat zwischen einer Frau und mehreren Männern selbstverständlich okay“ sei und der Vorschlag „nicht für eine bestimmte Personengruppe“ gedacht sei. (…)

Es geht dabei nicht nur um die Aussage “Jugendorganisation der FDP im Norden will Vielehe erlauben” (so idea-Titel), sondern auch um die Kritik der FDP-Jugend mit ihren eigenen Waffen (Idee: Peter Zangerl in FB, die auch idea “zitiert”):

  1. wenn Menschen weder Besitz noch Eigentum eines anderen sind und “wer mit wem und mit wie vielen seine / ihre Zeit plant und teilt, (…) keine Angelegenheit” ist, die den Ehepartner etwas angeht, dann betrifft sie auch nicht den/die aktuelle/n Lebensabschnittspartner/in des/der “Jungen Liberalen”?
  2. Wenn es egal ist “wer mit wem und mit wie vielen [und wie lange] sein / ihr Leben plant und teilt” und das kein Staat zu regeln hat, wozu dann noch eine staatlich  legitimierte Ehe?
  3. Spricht das Bild nicht Bände und bestätigt die sexistische Sicht der “Moderne”: Polygamie als die Siuation EINEs “Typen” mit VIER Frauen? Fast schon die traditionelle, muslimische Rollenbildern die die FDP da verbreitet?

vgl.: http://www.brink4u.com/2017/11/11/ehe-fuer-alle-fortschritt-wohin/
und: http://www.brink4u.com/2017/08/11/ehe-fuer-alle-nachlese-mit-quellenangabe/

BVerfG – das dritte Geschlecht …

ANLASS

2016 reichte Vanja (26 Jahre, intersexuell), Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Es ging um die Anerkennung eines „dritten Geschlechts“. Am 10.10.2017 war er/sie erfolgreich nachdem sein/ihr Antrag in den vorherigen Instanzen immer abgelehnt worden war.

Hintergrund: Seit 2007 galt in Deutschland dass das “Personenstandsgesetz” (PStG) im § 22 unter der Überschrift “Fehlende Angabe” verfügte, dass, – wenn bei der Geburt einem Kind kein eindeutiges Geschlecht zugeordnet werden “konnte” (!) – neben dem männlichen / weiblichen Geschlecht auch eine neutrale Geschlechtsangabe gewählt werden konnte:

(3) Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so ist der Personenstandsfall ohne eine solche Angabe in das Geburtenregister einzutragen. (PStG, § 22, Nr.3)

FAKTEN

Der sehr kleine betroffene Personenkreis [1], der aus biologischen Gründen weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuzuordnen war, etwa weil beide Geschlechtsmerkmale (zum Teil) ausgebildet sind, konnte durch diese Regelung die Frage des Geschlechtes bei der Geburtsurkunde offenlassen, oder das Kind später einem der beiden Geschlechter zuordnen.

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