Religionsfreiheit, aber nicht für den Islam – auf diese Sicht des AfD-Abgeordneten Glaser muss die Demokratie kluge Antworten geben und darf nicht billig ausweichen.
Jochen Bittner hat in weiten Teilen eine zustimmungswürdige Kolumne in der alten ZEIT gebracht, die es wagt die Sprachlosigkeit in Sachen der Nominierung des Hr. Glaser als stellv. Bundestagspräsident (AfD) zu durchbrechen.
Zitat:
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Albrecht Glaser hat eine interessante Frage gestellt: Kann für ein Glaubenssystem, das keine Religionsfreiheit gewährt, das Grundrecht der Religionsfreiheit aus Artikel 4 Grundgesetz gelten? Ist das nicht ein Paradox?
Leider hat er darauf eine unterkomplexe Antwort gegeben. “Der Islam ist eine Konstruktion, die selbst die Religionsfreiheit nicht kennt und die sie nicht respektiert. Und die da, wo sie das Sagen hat, jede Art von Religionsfreiheit im Keim erstickt. Und wer so mit einem Grundrecht umgeht, dem muss man das Grundrecht entziehen”, sagte Glaser im April.
Die Grünen-Politikerin Katrin Göring-Eckardt schaffte es, diese intellektuelle Simplizität noch zu unterbieten, indem sie erwiderte, Glaser “erkennt das Grundgesetz nicht an”. Weshalb die Grünen-Fraktion ihn nicht zum Bundestagsvizepräsidenten wählen könne. So sah es die Mehrheit des Parlaments. Glaser fiel am Dienstag dreimal durch, und die Botschaft war klar: Solche Diskussionen wollen wir hier nicht.
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